Plenarrede vom 25.11.2020 Daniel Hagemeier MdL

Rede zu Top 7

Gesetz zur Anpassung bestehenden Landesrechts an die COVI-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingt Sondersituationen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 17/11165


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Anpassung des bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen, die in diesem Hause am 14. April 2020 beschlossen wurde, war notwendig und zielführend.

Wir haben in diesem Parlament dringende Anpassungsbedarfe aus verschiedenen Rechtsbereichen gebündelt. Aber: wir haben diese Regelungen teilweise bis zum Jahresende 2020 befristet, teilweise nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen bis zum Jahresende zugeschnitten.

Mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie wurde der dringende landesrechtliche Regelungsbedarf im Hinblick auf die Konsequenzen und Folgen dieser Pandemie umgesetzt.


Es zeichnet sich ab, dass die Pandemie nicht bis zum 31.12.2020 beendet sein wird und dass wir weiter in einer verantwortungsbewussten Normalität werden leben müssen. Die COVID-19-Pandemie wird uns in Nordrhein-Westfalen in das Jahr 2021 begleiten.

Das macht es notwendig, dass uns auch die entsprechenden Regelungen begleiten werden.

Deshalb treffen wir heute die Entscheidung über den Fortbestand der vom Landtag geschaffenen Regelungen über das Jahr 2020 hinaus. Ein Auslaufenlassen bzw. ein Nichtanpassen der Regelungen wäre angesichts der aktuellen Situation nicht vertretbar.

Im Hinblick auf die landes- und weltweite Pandemiesituation entfristen und verlängern wir landesgesetzliche Bestimmungen bzw. passen diese an.

Wir handeln in den Bereichen der Landesbauordnung, des Heilberufegesetzes, des Vermessungs- und Katastergesetzes, des Weiterbildungsgesetzes, des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes, des Bestattungsgesetzes sowie Landwirtschaftskammergesetzes.

Der federführende Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. November mit diesem Antrag befasst. Auch die mitberatenden Ausschüsse hier im Landtag waren am parlamentarischen Prozess beteiligt. Insgesamt ist umfangreich über die getroffenen Regelungen diskutiert worden.

Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab.

Der Grund für den Wechsel der Anerkennungszuständigkeit liegt in der größeren Flexibilität bei der Bestimmung der anerkennenden Behörde begründet.

Denkbar wäre etwa, dass die Landesregierung ein Ressort mit der Anerkennungszuständigkeit betraut, welches über einen entsprechenden Verwaltungsunterbau verfügt und das die vorzunehmenden Prüfungen – entweder selbst oder durch den Unterbau - noch effizienter durchführen kann.

Keinesfalls ist es so, wie der Änderungsantrag der Grünen unterstellt, die Bekämpfung der Kinderarbeit würde eingeschränkt. Das Gegenteil ist der Fall.

Die anerkannten Zertifizierungsstellen sind in bestimmten Herstellungsstaaten (momentan vor allem in Indien) aktuell aufgrund von staatlichen pandemiedingten Reisebeschränkungen daran gehindert, sich durch Überprüfungen davon zu vergewissern, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein nicht aus schlimmsten Formen von Kinderarbeit herrühren.

Bliebe die Rechtslage so wie bisher, könnten für Hersteller in diesen Staaten keine Zertifikate mehr vergeben werden, da eine regelmäßige Kontrolle der Hersteller im Herstellungsstaat nicht möglich ist.

Hiervon wären aber auch solche Hersteller betroffen, die die Bestimmungen zur Verhinderung von Kinderarbeit einhalten.

Hierdurch würde zweckwidrig die wirtschaftliche Lage in besonders von der Pandemie betroffenen Staaten weiter verschlechtert werden, was die Akzeptanz entsprechender Kinderschutzregeln stark einschränken würde.

Eine solche Folge wird durch die Neuregelung im hier zugrunde liegenden Gesetz verhindert!

Der notwendige Kinderschutz wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Zertifizierungsstellen bei fehlenden Kontrollen nur unter engen Voraussetzungen Zertifikate vergeben dürfen und die Kontrollen unverzüglich nach Wegfall der Beschränkungen wiederaufzunehmen sind.

Insgesamt zeigt sich daher, dass die im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen richtig und wichtig sind. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg der Vernunft durch die Pandemie gehen.