Plenarrede 12.10.2018 Sexuell übertragbare Infektionen

 

Sexuell übertragbare Infektionen in Nordrhein-Westfalen bekämpfen – Meldepflichten einführen!

 

Antrag

der Fraktion der AfD

Drucksache 17/3803

 

Rede von Daniel Hagemeier MdL, Mitglied  des Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales:


Der heute zur Debatte stehende Antrag wundert mich etwas, denn  über sexuell wechselübertragbare Infektionen hatten wir erst Anfang September eine Expertenanhörung. Und von dieser Expertenanhörung habe ich nicht die Essenz mitgenommen, dass mehr dokumentiert und gemeldet werden soll, sondern dass Prophylaxe der Schlüssel zur Verringerung und Vermeidung dieser Infektionen sind. Von daher fehlt mir heute das Verständnis für die AfD, in diesem Rahmen zu diesem Thema nachzulegen.

Ihr Antrag basiert, wie Sie auch selbst angeben, auf einer Forderung, die Viviane Bremer von der Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert-Koch-Instituts im Deutschen Ärzteblatt vom 30. Juli 2012 erhoben hat.

Nun, das Robert-Koch-Institut war auch zu der eingangs zitierten Anhörung eingeladen und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Darin wird die Forderung nach einer erweiterten Meldepflicht nicht wiederholt. Es wird lediglich verschiedentlich darauf hingewiesen, dass aufgrund der nicht vorhandenen Meldepflicht keine belastbaren Zahlen zu Neuinfektionen genannt werden können.

Auf die Frage, welche Strategie für wichtig und notwendig gehalten wird, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren, wird zuallererst auf den Ausbau der Prävention für spezifische Zielgruppen und die Allgemeinbevölkerung hingewiesen.

Bei dieser Prioritätensetzung sind wir ganz beim Robert-Koch-Institut: Das möchte ich an dieser Stelle für die NRW-Koalition unterstreichen!

Auch der Vertreter der Ruhr-Universität Bochum antwortete auf die Frage, welche Entwicklungen und Herausforderungen er für die Gesundheitsprävention in diesem Bereich sähe, mit der Forderung nach Ausbau der Präventionsarbeit. Er fügte noch hinzu, dass Studien benötigt werden – zum Sexualverhalten, zum Sexualrisikoverhalten, zu Mechanismen der Risikokompensation im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen und zu Sexualpraktiken, um eine adäquate Risikoanalyse durchzuführen. Von einer ausgeweiteten Meldepflicht auch bei diesem Sachverständigen kein Wort.

Im Bereich von HIV haben wir gute Erfahrungen mit der Fokussierung auf Vorbeugung gemacht. Nachdem die Zahl der HIV-Erstinfektionen in NRW von 2011 bis 2015 zugenommen hatte, zeigte sich 2016 ein leichter Rückgang. Die bestehenden Präventionsbemühungen im Bereich HIV und AIDS müssen fortgesetzt werden, um einen Anstieg der niedrigen Neuansteckungszahlen zu vermeiden bzw. diese weiter reduzieren zu können. Es gilt, Test- und Beratungsangebote auszubauen und weiter zu entwickeln.

Lassen Sie uns diesen guten Weg auf weitere sexuell übertragbare Infektionen ausweiten.

Für eine erfolgreiche Therapie wie auch zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken ist es wesentlich, einen frühen und niederschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu schaffen und gegebenenfalls Ängste der Betroffenen abzubauen. Aufklärung, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ist das „A“ und „O“.

 Eine letzte Bemerkung erlauben Sie mir bitte noch, bevor ich zum Fazit komme: eine erweiterte Meldepflicht hat bisher von den 16 Bundesländern in Deutschland nur ein einziges, nämlich Sachsen. Dort müssen neben HIV und Syphilis auch Gonorrhoe – also Tripper – und Chlamydien gemeldet werden. Auch insofern kann ich für Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich keinen Zugzwang erkennen.

 Der Schlüssel zum Erfolg liegt nicht in vermehrter Dokumentation, sondern in der Prävention, meine Damen und Herren! Hier setzen wir an, und hier bauen wir aus. Das können wir gerne in der weiteren Beratung im federführenden Ausschuss vertiefen, obwohl ich abschließend nochmals anmerken möchte, dass wir das bereits im Zuge der Anhörung und der damit einhergehenden Diskussion hätten klären können.