Plenarrede zu TOP 3 am 12. Juli 2019

Plenarrade zum Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
„Inklusion in den Arbeitsmarkt im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln – Gleichwertigen Zugang ermöglichen“, Drucksache 17/6736


Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen wir sind uns einig, dass wir beim Thema Inklusion noch viel tun können und auch müssen.

Sie stellen in Ihrem Antrag ja auch selbst fest, ich zitiere: „Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt bereits viele gute Ansätze, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Seit vielen Jahren sucht Nordrhein-Westfalen mit allen beteiligten Akteuren, wie den Landschaftsverbänden, den Arbeitsagenturen, den Wohlfahrtsverbänden sowie den Behindertenverbänden Wege zur Verbesserung der Inklusion.

Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Und wenn wir uns jetzt und in Zukunft die Frage stellen: „Was hat sich seitdem für Menschen mit Behinderungen konkret getan?“ wird die Antwort immer lauten: „Es ist noch viel zu tun!“

Aber wenn wir die Frage umformulieren, beispielsweise in: „Sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen heute besser verwirklicht als noch vor zehn Jahren?“ Dann können wir diese mit einem deutlichen „Ja“ beantworten.

Und an diesem Prozess haben alle hier im Parlament vertretenen, demokratischen Parteien mitgewirkt. Dabei haben wir parteipolitische Querelen immer versucht zu vermeiden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte – die zuständige Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention – schreibt im Factsheet Januar 2019: „Die aktuelle Landesregierung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Werkstätten für behinderte Menschen beizubehalten, und setzt sich in bewussten Widerspruch zur Verpflichtung aus Artikel 27 UN-BRK. Das Land beteiligt sich weiterhin am Aufbau und an der Modernisierung von Arbeitsplätzen in diesen Werkstätten und stellt dafür jährlich rund 5 Millionen Euro zur Verfügung.“

Machen wir uns nichts vor: unser aller Ziel sollte es sein, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aber es ist einfach Fakt, dass die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu niedrig ist und dieser Personenkreis es schwerer hat, einen Arbeitsplatz zu finden.

Ignorieren dürfen wir dabei nicht, dass bereits wichtige und richtige Maßnahmen wie das Budget für Arbeit schon lange in NRW umgesetzt sind. Ein Budget für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen ist geplant.

Nordrhein-Westfalen hat Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/ oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit in das Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ausdrücklich einbezogen und eine finanzielle Unterstützung für Inklusionsunternehmen läuft bereits.

Die Zahl der bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen wird nur alle 5 Jahre erhoben.

Sie lag im Jahr 2015 bei rund 36.300 gegenüber rund 28.200 im Jahr 2010. Wir werden also erst 2020 durch Zahlen ein reelles Resümee unserer Arbeit ziehen können.

Mit einer Zahl von insgesamt gut 320.000 waren in 2017 in Nordrhein-Westfalen übrigens so viele schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie.

Ein aus dem Japanischen adaptiertes Sprichwort sagt: „Wenn du es eilig hast, gehe langsam.“ Und genau das werden wir machen: Schritt für Schritt mit Maß und Mitte den begonnenen Prozess fortsetzen.

Und ich würde mir wünschen, dass wir in der Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen gemeinsamen Nenner finden. Wir stimmen der Überweisung dorthin zu.