Rede zu TOP 1 am 24.11.2021
Landeshaushalt, hier: EP 02 Ministerpräsident
Gesetzentwurf der Landesregierung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten heute in zweiter Lesung den Teilbereich „Staatskanzlei“ aus dem Einzelplan 02 des Haushaltsentwurfs 2022.
Der Entwurf des Einzelplans 02 schließt ab mit Einnahmen von 763.700 Euro und Ausgaben von 433.040.200 Euro. Das Volumen des Einzelplans erhöht sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 69,7 Millionen Euro.
Davon entfallen allein rund 53,1 Millionen Euro auf den Sportbereich sowie 16 Millionen Euro auf den Bereich des Ehrenamtes.
Die Ansatzsteigerung basiert allerdings im Wesentlichen auf einer einmaligen Erhöhung des Sportetats (+51,5 Millionen Euro) sowie der zusätzlichen Etastisierung von Mitteln für die Umsetzung der Engagementstrategie des Landes (+16 Millionen Euro).
Im Ergebnishaushalt des Ministerpräsidenten werden sämtliche Personalausgaben der Staatskanzlei veranschlagt und natürlich geht es gerade in der parlamentarischen Debatte auch immer um die Personalausgaben innerhalb der Staatskanzlei.
Das Haushaltsvolumen des Einzelplans 02 verändert sich wie immer mit den entsprechenden Schwerpunktsetzungen eines Ministerpräsidenten. An dieser Stelle verweise ich gerade auf die Bereiche Sport, Ehrenamt, Europa, Medien sowie Internationale Angelegenheiten.
Die im Haushaltsentwurf 2022 dargestellten Veränderungen vollziehen die Umsetzung von Planstellen und Stellen innerhalb des Einzelplans 02 bzw. zwischen den Einzelplänen nach, die sich bereits während des Haushaltsvollzugs 2020 bis Juli 2021 ergeben haben.
Die Staatskanzlei einschließlich der Landesvertretung beim Bund und der Europäischen Union und des Büros ins Israel verfügt im Jahr 2022 über 538 Planstellen und Stellen.
Durch die Erhöhung der Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement sollen die Rahmenbedingungen für die Engagementstrategie verbessert und zeitgemäß gestaltet werden. Somit erhofft sich die Landesregierung weitere in der Gesellschaft vorhandene Potentiale zu erschließen.
Verstärkt soll die Unterstützung neuer, digitaler Formen des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Weiterentwicklung von Digitalisierungsprozessen innerhalb der Zivilgesellschaft in den Blick genommen werden. Auch Fortbildung und Qualifizierung im Ehrenamt werden zu Arbeitsschwerpunkten ausgebaut.
Mit der Engagementstrategie will die Landesregierung insgesamt bürgerschaftliches Engagement stärken, neue Engagierte gewinnen und gemeinsam eine solidarische und vielfältige Gesellschaft gestalten, an der eine jede und ein jeder teilhaben kann. Ihr zugrunde liegt ein breiter Dialog- und Beteiligungsprozess im Land.
Mit dem Haushaltsentwurf 2022 werden drei neue Planstellen zur Wahrnehmung folgender Aufgaben angemeldet: Planstelle für Koordinierung Energiewirtschaft und Strukturwandel, eine Stelle für den Bereich Digitalisierung der Arbeitsprozesse sowie eine Planstelle für das Ressortkoordinierungsreferat Schule und Bildung.
Zum Personalhaushalt allgemein:
Wir hatten im Jahr 2017 eine erfolgreiche Regierungsumbildung, die natürlich zu einigen Personalwechseln im engen Bereich der Führungsebene geführt hat.
Die übrigen Planstellen und Stellen sind und werden gebraucht, weil es zum Teil massive Aufgabenzuwächse in den verschiedenen Bereichen gab und gibt.
Für die CDU Fraktion ist der Personalhaushalt ausgewogen und wirkt den neuen und zum Teil stark gestiegenen Aufgabenzuwächsen entgegen und setzt somit die richtigen Schwerpunkte.
Besonders erwähnen möchte ich – weil es mir ein persönliches Anliegen ist – die Antisemitismusbeauftragte des Landes. Der Landtag hat am 14. Juni 2018 einstimmig die Landesregierung beauftragt, dieses Amt einzurichten. Die ehrenamtlich tätige Beauftragte soll präventive Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung koordinieren und Ansprechpartner für Opfer solcher Taten sein,
Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat zudem erfreulicherweise zum 1. Oktober 2021 für ein Jahr den Co-Vorsitz der gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ übernommen.
In diesem Zeitraum wird sie sich schwerpunktmäßig dem Thema „Antisemitismus und Justiz“ widmen, bei dem es um die Verfolgung antisemitischer Straftaten geht.
Es sind Veranstaltungen angedacht, in denen die Ministerien des Innern und der Justiz sowie Einrichtungen ihrer Geschäftsbereiche – insbesondere das Landeskriminalamt, aber auch die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime usw. – sich mit weiteren Akteuren austauschen, und Handlungs- oder Verbesserungsbedarfe definieren.
Die Veranstaltungen werden in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brüssel stattfinden. Im Haushalt sind 50.000 Euro für den finanziellen Mehraufwand vorgesehen.
Um dem Diskriminierungsphänomen Antisemitismus wirksam zu begegnen, müssen neue Erscheinungsformen in unserer Gesellschaft im Blick behalten werden. Erst daraus können geeignete Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.
Die NRW-Koalition von CDU und FDP fordert eine Erhöhung des Baransatzes von 500.000 auf 600.000 Euro. Damit soll eine weitere Studie in Auftrag gegeben werden, die die Erscheinungs- und Verbreitungsformen des Antisemitismus in den sozialen Medien untersucht. Darüber hinaus soll ein digitales Portal Angebote wie Workshops und Fachtagungen sowie Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen gebündelt präsentieren.
Nun zu einem weiteren Thema, dem Sitz der Staatskanzlei. Im Landeshaus sind seit dem Jahr 2000 keine wesentlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mehr erfolgt, so dass erhebliche Abnutzungserscheinungen behoben werden müssen; speziell die Teppichböden und WC-Anlagen mussten erneuert werden.
Mit der Nutzung des Landeshauses als Sitz des Ministerpräsidenten - seit 2017 – wurden darüber hinaus Maßnahmen zur Schaffung von amtsangemessenen repräsentativen Räumlichkeiten erforderlich.
Darüber hinaus ist den gewandelten gesetzlichen Erfordernissen an die Barrierefreiheit, den Gesundheits- und Arbeits- sowie Brandschutz Rechnung zu tragen.
Weiterhin wurden bzw. werden noch Maßnahmen zur Sicherheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit durchgeführt.
Eine Oppositionsfraktion, die sich darüber aufregt, sollte vielleicht einmal zurückdenken an die Ära Wolfgang Clements, der sehr langfristig und teuer seinerzeit Büroflächen im neugebauten Stadttor angemietet hat. Noch als er als Bundeswirtschaftsminister in Berlin war, beschäftigte sich hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen der sogenannte Filz-Untersuchungsausschuss mit dem Umzug ins Stadttor.
Für die CDU-Landtagsfraktion sind nach der Beratung des Einzelplans 02 im zuständigen Hauptausschuss keine Fragen offen geblieben. Wir werden ihm daher – und dem Haushaltsplan für 2022 insgesamt – zustimmen.