Der „Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern“ bedarf der Ratifikation durch Länderparlamente, also auch des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Ziel dieses Vertrages ist es, die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz beziehungsweise nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und Verbringungen in spezielle Abschiebungshafteinrichtungen, zu optimieren sowie Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten zu schaffen, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.
Insbesondere im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen auf dem Luftweg wird regelmäßig die Verbringung von ausreisepflichtigen Personen zu Flughäfen anderer Länder erforderlich. Etwa die Hälfte der Länder setzt zurzeit für den Vollzug von Rückführungen Bedienstete ein, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.
Während in den Polizeiorganisationsgesetzen der Länder die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Länder geregelt sind, fehlen vergleichbare ausdrückliche Bestimmungen für die mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten sonstigen Bediensteten.
Mit diesem Staatsvertrag regeln die Vertragspartner deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit die Befugnisse der nicht dem Polizeivollzugsdienst angehörender Bediensteten der Länder.
Diese Regelung ist notwendig und sinnvoll. Wir von der CDU-Landtagsfraktion sehen daher keinen Grund, dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen und werben um die Unterstützung aller Abgeordneten aus den Fraktionen.
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