Plenarrede am Mittwoch, 20. September 2023 zum Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP:
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Drucksache 18/5834 (Bitte klicken, um den Antrag im PDF-Format zu lesen!)
Beratungsverfahren, Block I. Es gilt das gesprochene Wort.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
„In Verantwortung vor Gott und den Menschen,
verbunden mit allen Deutschen,
erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden,
dem inneren und äußeren Frieden zu dienen,
Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen,
haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben.“
So lautet die Präambel der nordrhein-westfälischen Landesverfassung.
Geändert werden kann die Verfassung, wenn sich mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Landtages von Nordrhein-Westfalen oder zwei Drittel der Hälfte aller Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen dafür aussprechen.
Wir beraten heute in erster Lesung eine weitere Initiative der Freien Demokraten zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Dabei geht einerseits um die Streichung der Sperrklausel des Artikel 78, Absatz 1, Satz 3 der Landesverfassung NW. Und es geht andererseits um eine Änderung von Artikel 72, Absatz 1.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich habe Eingangs die Präambel unserer Landesverfassung zitiert und die Voraussetzungen für deren Änderungen genannt. Selbstverständlich unterliegt auch das Verfassungsrecht einer beständigen Weiterentwicklung. Das ist gut so. Ob seiner herausgehobenen Stellung in unserem Rechtsgefüge sind wir dabei gleichzeitig zu besonderer Bedachtsamkeit und zu besonderer zu Behutsamkeit aufgefordert und angehalten.
In diesem Sinne tun wir gut daran insbesondere die Sachargumente zur möglichen Änderung von Artikel 72, Absatz 1 im weiteren parlamentarischen Verfahren abzuwägen.
Gleichzeitig denke ich, dass wir der beschriebenen besonderen Stellung unserer Landesverfassung auch in Zukunft dadurch Rechnung tragen sollten, deren Weiterentwicklung in konsolidierter und konsentierter Form vorzunehmen.
Die vertiefenden Diskussion führen wir im zuständigen Fachausschuss. Andererseits werbe ich dafür, konsentierte Punkte zur Weiterentwicklung unserer Landesverfassung zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Gesetzesinitiative gebündelt einzubringen und im Parlament zu beraten.
Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich gerne zu.
Herzliche Dank für Ihre Aufmerksamkeit.