Plenarrede am Mittwoch, 13.12.2023 zu TOP 14: Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW
Daniel Hagemeier zu TOP 14
Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 18/4341
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Drucksache 18/7236
2. Lesung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in der Entwicklung einer kohärenten und verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspielsektors in unserem Bundesland; das hat auch die Anhörung im Hauptausschuss gezeigt.
Die wesentlichen Änderungen die durch die Landesregierung im Gesetzentwurf eingebracht worden sind, sind klarstellender Natur und erleichtern gleichermaßen die Arbeit in der Praxis.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Entwurfs ist beispielsweise die Anpassung der Öffnungszeiten am 24. Dezember.
Diese Anpassung ist nicht nur eine Frage der Tradition und des gesellschaftlichen Werteverständnisses, sondern auch ein logischer Schritt zur Gewährleistung einer konsistenten Geschäftsführung in unseren Spielbanken.
Die Wiederherstellung der ursprünglichen Öffnungszeiten am Heiligen Abend dient der Vollendung des vorherigen Geschäftstages und stellt eine folgerichtige Anpassung dar, die im Einklang mit den Bedürfnissen der Branche und der Gesellschaft steht.
Es ist wichtig zu betonen, dass Spielbanken zu den am stärksten regulierten Einrichtungen im Glücksspielsektor gehören. Sie unterliegen sehr strengen Kontrollen und Vorschriften, die ein verantwortungsvolles Spielen sicherstellen.
Trotz dieser hohen Standards mussten Spielbanken bisher am 24. Dezember schließen, während andere Glücksspielangebote wie Spielhallen, die weniger strengen Regulierungen unterliegen, geöffnet bleiben.
Diese Inkonsistenz in der Regulierung hat nicht nur zu Wettbewerbsnachteilen für die Spielbanken geführt, sondern auch die Intention einer umfassenden und verantwortungsvollen Glücksspielregulierung untergraben.
Gleichzeitig gewährleisten wir, dass die hohe Regulierungs- und Kontrollqualität, die in unseren Spielbanken herrscht, weiterhin zum Tragen kommt und das Glücksspiel in geordneten Bahnen bleibt.
Neben diesen praktischen Überlegungen reflektiert der Gesetzentwurf auch die Notwendigkeit, klare Definitionen und Begrifflichkeiten zu etablieren. Die präzise Bestimmung von „Klassischem Spiel“ und die Erweiterung des Begriffs „Spielgeräte“ tragen dazu bei, dass unser Glücksspielgesetz nicht nur den aktuellen, sondern auch zukünftigen Entwicklungen gerecht wird.
Ebenso wichtig ist die Erweiterung der Regelungen bezüglich der Konzessionsinhaber.
Das Gesetz stellt berechtigterweise hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Bonität von Konzessionsinhabern.
Diese strengen Vorschriften werden nun ausgedehnt auf die Gesellschafter, die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und deren Angehörige.
Dies trägt entscheidend dazu bei, die Integrität und Transparenz im Betrieb unserer Spielbanken zu gewährleisten und mögliche Umgehungen dieser strengen Vorschriften durch den Einsatz von Strohleuten zu verhindern.
Wir werden daher den vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Er ist ein Ausdruck unseres Bestrebens für ein ausgewogenes, faires und zukunftsfähiges Glücksspielwesen in Nordrhein-Westfalen zu sorgen.
Durch diese Änderungen stärken wir nicht nur die Integrität der Spielbanken, sondern tragen auch zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung unserer gesellschaftlichen Werte bei.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.