Plenarrede am Donnerstag, 12.09.2024 zu TOP 10: Kinder mit Behinderungen besser schützen
Beratungsverfahren Block II direkte Abstimmung
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beim Kinderschutz stärker mitdenken und besser schützen
Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
zunächst einmal bedanke ich mich bei meinen Vorrednerinnen von CDU und Grünen.
Ich schließe mich den gemachten Ausführungen ganz ausdrücklich an. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim Kinderschutz.
Daran haben hier im Hohen Haus und darüber hinaus viele Menschen mitgewirkt.
Hierfür sage ich herzlichen Dank.
Alle, die sich täglich für ein Mehr an Schutz für unserer Kinder einsetzen haben unser aller Dank und Anerkennung verdient.
Bitte machen Sie weiter so. Obwohl wir viel erreicht haben, bleibt noch vieles zu tun.
Jedes Kind das Gewalterfahrung machen muss ist eines zu viel. Leid, das Kindern zugefügt wird, schadet ihrer Seele und muss verhindert werden.
Ich denke darüber sind wir uns hier alle einig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Beauftragter meiner Fraktion für Menschen mit Behinderung sage ich klar und deutlich:
Kinder haben ein Recht auf Schutz. Insbesondere vor jeder Form von Gewalt. Das gilt für ALLE Kinder –
und damit ganz speziell auch für junge Menschen mit Behinderung.
Zukunftskoalition und Landesregierung arbeiten deshalb gemeinsam daran, den inklusiven Kinderschutz aktiv weiter voranzutreiben.
Denn: Obwohl junge Menschen mit Behinderung einem erhöhten Risiko für jede Form von Gewalt ausgesetzt sind, werden sie in der Diskussion zum gelingenden Kinderschutz noch häufig übersehen.
Das wollen wir ändern, das müssen wir ändern! Das ist unsere Verantwortung und Verpflichtung. Der heutige Tag und die heutige Debatte können und sollen dazu einen Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren,
- Rechte auf Schutz,
- Beteiligung,
- Beschwerde- und Partizipationsmöglichkeiten
sowie
- Entwicklung und Förderung
sind Schlüsselfaktoren, die hier in der Praxis ineinandergreifen, wenn es um mehr Schutz für Kinder und junge Menschen mit Behinderung geht.
Fachkräfte aus der Kinder-, Jugend und Eingliederungshilfe leisten dabei eine enorm wichtige Arbeit und tragen zu einem wesentlichen Teil dazu bei, dass der Kinderschutz vor Ort gelingen kann.
Es wurde bereits erwähnt:
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (kurz KJSG) in Kraft getreten.
Es verfolgt das Ziel, ein wirksameres und inklusiveres Kinder- und Jugendhilferecht zu etablieren und den Kinderschutz inklusiver auszugestalten.
Damit werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch im Kinderschutz explizit in den Blick genommen.
Das ist gut und das ist richtig, meine Damen und Herren.
Fachkräfte aus dem Kinderschutz, müssen für die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sensibilisiert, aus- und weitergebildet werden.
Denn erst durch die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindeswohlgefährdung erkannt werden und ihr angemessen begegnet werden.
Und auch wenn sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend immer mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt, ist die hohe Dunkelziffer im Kontext einer Behinderung kaum im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Das muss sich meiner Meinung nach dringend ändern.
Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig.
Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist vor diesem Hintergrund ein Thema dass gezielterer und nachhaltigerer Aufmerksamkeit bedarf.
Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gefährdeter als andere sind Gewalt zu erleben:
körperliche,
psychische,
sexualisierte
und strukturelle Gewalt und Vernachlässigung.
Jede Form von Gewalt ist verachtenswert und muss verurteilt werden. Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren, verfügt Gott sei Dank schon heute über eine vorbildliche Kinderschutz-Struktur.
Gesetzlich wie materiell.
Ich denke dabei zum Beispiel an unsere Kinderschutzambulanzen. Sie sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.
Sie leisten Hilfe beim Erkennen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch und beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen der Krisenintervention.??
Sie sind zudem in der Beratung und Fortbildung aktiv – für medizinisches Personal, aber auch für Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräfte.
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfsinstitutionen kooperieren.
Es ist deshalb gut, dass wir deren Finanzierung überjährig abgesichert haben.
Meine Damen und Herren, wir müssen daran anknüpfen und aufbauen und den inklusiven Kinderschutz auf allen Ebenen voranbringen.
Ich danke nochmals allen Akteuren, die sich dem durch Ihre tägliche und engagierte Arbeit verschreiben. Lassen Sie uns diese Menschen nach Kräften unterstützen. Damit alle Kinder - mit und ohne Behinderung - frei von Gewalt aufwachsen können.
In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.