Plenarrede am Donnerstag, 19.12.2024 zu TOP 4: Gesetz zur Einführung digitaler Bürgerbeteiligung

TOP 4

Gesetz zur Einführung digitaler Bürgerbeteiligung

 

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 18/12025

 

Beratungsverfahren Block I

Überweisung an den Hauptausschuss - federführend -, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales

 

1. Lesung

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stärkung unserer Demokratie und die Förderung von Bürgerbeteiligung sind für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen zentrale Anliegen.

Denn Sie betreffen uns alle:

Jeden Einzelnen und uns als Gesellschaft insgesamt.

Gerade vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung ist es deshalb wichtig, bestehende Instrumente der Mitbestimmung zu modernisieren und noch zukunftsfähig zu machen.

Deshalb möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich anerkennen, dass der Gesetzentwurf der Freien Demokraten ein Thema aufgreift, das ohne Zweifel wichtig ist.

Der vorliegende Entwurf zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch digitale Verfahren zu erweitern.

Und er hebt zudem hervor, dass durch digitale Beteiligungsmöglichkeiten Menschen erreicht werden könnten, die bislang von analogen Verfahren ausgeschlossen oder tendenziell benachteiligt sind.

 

Das gilt etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen. Ein Thema dem ich mich persönlich und als Sprecher meiner Fraktion für Menschen mit Behinderung besonders verbunden fühle.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist unbestritten, dass digitale Lösungen in vielen Bereichen Effizienzgewinne und Erleichterungen bringen können.

Sei es für Bürgerinnen und Bürger, für die Initiatoren solcher Verfahren, die Verwaltung und andernorts.

Mir ist es deshalb wichtig an dieser Stelle zu betonen, dass die Landesregierung natürlich im genannten Bereich alles andere als untätig war, sondern dieses Thema vielmehr mit Nachdruck vorantreibt. 

Ein Beispiel hierfür ist die Plattform „Beteiligung NRW“, die Bürgerinnen und Bürgern ganz direkt und schon heute digitale Mitwirkungsmöglichkeiten bietet.

Diese Plattform dient als Pilotprojekt und bildet eine Grundlage, um digitale Bürgerbeteiligung künftig weiter auszubauen.

Gleichzeitig treiben wir den digitalen Ausbau im gesamten Land voran:

- Zum Beispiel im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes.

- Zum Beispiel durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Stadt und im ländlichen Raum.

- Oder durch die Nutzung digitaler Möglichkeiten - von der Schule bis zur Verwaltung.

 

Nordrhein-Westfalen ist hier in vielen Bereichen bundesweit an der Spitze.

 

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aber auch der Schutz sensibler Daten ist für uns ein entscheidender Punkt.

Die Landesregierung hat deshalb klare Standards zum Datenschutz und zur Sicherheit definiert, die als Maßstab für künftige digitale Verfahren dienen.

Die im Antrag der Freien Demokraten vorgeschlagene Nutzung der Deutschland-ID ist in diesem Zusammenhang sicher ein möglicher Ansatz, der jedoch einer detaillierten Prüfung bedarf.

Die einschlägigen Stichworte sind Ihnen alle bekannt. Es geht zum Beispiel um Manipulationsrisiken, Umsetzungsaufwand und Kostenaspekte.

 

Meine Damen und Herren,

es ist mir deshalb wichtig zu betonen, dass jede Weiterentwicklung bestehender Verfahren in einem ausgewogenen Rahmen erfolgen muss.

Da sind wir uns so glaube ich alle einig.

Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. 

Neben den Chancen gilt es auch, mögliche Herausforderungen zu berücksichtigen:

Sei es in Bezug auf die technische Umsetzung, die Barrierefreiheit oder die so genannte „digitale Spaltung“, die Teile unserer Gesellschaft immer noch betrifft.

Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen ein vertiefendes Bild von den rechtlichen, technischen und finanziellen

Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen zu machen, bevor wir zu einer abschließenden Bewertung kommen.

 

In diesem Sinne: Ich freue mich auf die weitere Beratung im Hauptausschuss. Der Überweisung in den Hauptausschuss stimmen wir zu.

 

Und an dieser Stelle wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und Gesundheit für das kommende Jahr 2025.

 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.