Daniel Hagemeier MdL

Plenarrede am Mittwoch, 18. März 2026 zu TOP 3: Gesetz zum Bürokratieabbau durch Errichtung eines Normenkontrollrats

Daniel Hagemeier MdL - Plenarrede

 TOP 3

Gesetz zum Bürokratieabbau durch Errichtung eines nordrhein-westfälischen Normenkontrollrats und durch Stärkung der Clearingstelle Mittelstand

 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 18/18000

 1. Lesung Beratungsverfahren Block I

 Überweisung an den Hauptausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Abbau unnötiger Bürokratie ist für die Landesregierung und die Regierungskoalition von CDU und Grünen ein zentrales Thema.

Eine überdimensionierte Bürokratie behindert und lämt unsere Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr die Summe der durch Bürokratie entgangener Wirtschaftsleistungen ungefähr bei 146 Milliarden Euro liegt. Das können wir uns angesichts der globalen auch durch Disruption entstehender Herausforderungen schlicht nicht leisten.


 

Denn Bürokratieabbau entscheidet ganz konkret darüber, ob Verfahren schnell oder langsam laufen, ob Unternehmen investieren, ob Verwaltungen handlungsfähig bleiben und ob Bürgerinnen und Bürger staatliche Verfahren als Unterstützung oder als Belastung erleben. Im übrigen ist Bürokratie auch eine Frage des Vertrauens in die Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen.

Insofern ist das Anliegen der Fraktion der Freien Demokraten, sich mit dem Abbau von Bürokratie und mit der Qualität von Gesetzgebung zu befassen, per se ausdrücklich zu begrüßen.

Und genau das machen wir auch – mit der föderalen Modernisierungsagenda haben BUND und Länder gemeinsam ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht – verbunden mit dem klaren Ziel, die Verwaltung in Deutschland grundlegend zu erneuern, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten.

Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP schlägt dafür die Einrichtung eines Normenkontrollrats für Nordrhein-Westfalen vor. Ein solches Instrument ist auf Bundesebene bekannt und existiert auch in einzelnen Ländern.

Der Nationale Normenkontrollrat weist seit Jahren darauf hin, wie hoch die bürokratischen Belastungen inzwischen sind. Nach aktuellen Angaben summieren sich die bürokratischen Berichtspflichten in Deutschland auf rund 64 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig zeigt sich: Der Abbau dieser Belastungen ist ein langfristiger Prozess, der konsequent und kontinuierlich betrieben werden muss.

 

Meine Damen und Herren,

neu ist diese Debatte in Nordrhein-Westfalen allerdings nicht. Die Einrichtung eines Normenkontrollrats war bereits Gegenstand politischer Überlegungen in der vergangenen Legislaturperiode. Sie war sogar Bestandteil des damaligen Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP. Vorangetrieben wurde das Thema seinerzeit insbesondere vom damaligen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Am Ende wurde das Projekt jedoch nicht umgesetzt.

Das zeigt bereits: Die Frage, ob ein zusätzliches Gremium tatsächlich der richtige Weg ist, ist nicht einfach zu beantworten und wird unterschiedlich bewertet.

Denn so plausibel die Idee zunächst klingt: Bürokratieabbau lässt sich nicht allein dadurch erreichen, dass man neue Strukturen schafft. Auch ein Normenkontrollrat muss eingerichtet, organisiert und unterstützt werden. Mit der Folge, dass Verfahren, Prüfprozesse und Abstimmungen entstehen.Mit anderen Worten: Wer Bürokratie abbauen will, muss sehr genau prüfen, ob das gewählte Instrument tatsächlich zu weniger Belastung führt oder ob zunächst zusätzliche Strukturen entstehen.

Deshalb ist es richtig, dass wir diese Frage sorgfältig prüfen.

Hinzu kommt: Nordrhein-Westfalen ist beim Thema Bürokratieabbau keineswegs untätig.

 

Die Landesregierung arbeitet bereits auf verschiedenen Ebenen daran, Verfahren zu vereinfachen und Belastungen zu reduzieren. Erst vor kurzem hat das Landeskabinett ein umfassendes Beschleunigungs- und Entlastungspaket mit mehr als 30 konkreten Maßnahmen beschlossen.  Ziel ist es, gesetzliche Regelungen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen und Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern schnellere und einfachere Verfahren zu ermöglichen.

Dazu gehören zum Beispiel:

erstens die konsequente Digitalisierung von Förderverfahren,

zweitens der Abbau von Schriftformerfordernissen zugunsten digitaler Kommunikation,

drittens schnellere Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse und

viertens Praxischecks gemeinsam mit Wirtschaft und Verwaltung, um bürokratische Hürden gezielt zu identifizieren und abzubauen.

 

Parallel dazu treibt Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat Initiativen zum Bürokratieabbau voran – etwa im Bereich des Arbeitsschutzrechts, um unnötige Dokumentations- und Berichtspflichten zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage:

Brauchen wir für dieses Ziel des Bürokratieabbaus zwingend ein zusätzliches Gremium – oder lassen sich die vorhandenen Instrumente weiterentwickeln und stärken?

Genau diese Frage sollten wir uns im parlamentarischen Verfahren gemeinsam stellen.

Denn eines ist klar:

Bürokratieabbau muss vor allem praxiswirksam sein, damit er Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in unserem Land wirklich entlastet und uns gemeinsam voranbringt.

Der Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Hauptausschuss stimmen wir zu.

 

Vielen Dank.