Plenarrede „Demokratiefördergesetz“
Drucksache 17/508
TOP 8
Demokratie heißt wörtlich "Herrschaft des Volkes". Über die eigene Regierung mitbestimmen, frei die eigene Meinung äußern: in Deutschland sind das relativ junge Errungenschaften – so kann man auf der Webseite der Bundeszentrale für Politische Bildung lesen.
Ich halte unsere parlamentarische Demokratie für die beste Regierungsform, die diesen Anspruch der „Herrschaft des Volkes“ umsetzt, die es mit Leben zu füllen gilt und die wir – Demokraten – gegen innere und äußere Feinde verteidigen müssen.
In Zeiten wie diesen, in denen wir uns mit Extremismus von rechts und links – das geht im vorliegenden Antrag leider komplett unter, wir hätten uns dazu mehr Deutlichkeit gewünscht - und auch religiöser Art auseinander setzen müssen, ist es wichtiger denn je, auf die Bedeutung von Demokratie und ihren Grundsätzen hinzuweisen und diese zu fördern, wo immer es geht.
Der Antrag, über den wir heute beraten, mit der Drucksache 17/508 und der Forderung im Titel „Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz!“ hat sich in unseren Augen ein wenig überholt. Denn direkt im zweiten Absatz heißt es dort: „Allerdings blockieren CDU und CSU die SPD-Forderung nach einem Demokratiefördergesetz. Eine bundesgesetzliche Grundlage würde aber notwendig, um die geleistete Präventionsarbeit abzusichern.“
Aus CDU-Sicht kann ich, Stand heute, 21. März 2018, sagen: wir brauchen kein Demokratiefördergesetz, weil schon viel und auch viele gute Maßnahmen auf dem Weg sind.
Und außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, warum haben Sie die Chance auf Bundesebene verstreichen lassen, Ihre Forderung nach einem Demokratiefördergesetz im Koalitionsvertrag der neuen GroKo zu verankern? Auf den Seiten 119 und 120, im Unterpunkt „Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention“ wird lediglich von einer nachhaltigen Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention gesprochen.
Auf diese Sprachregelung sollten wir uns auch auf Landesebene verständigen.
Natürlich sind auch wir dafür, notwendige und wichtige Programme beizubehalten und bei Bedarf auszubauen. Uns sind gute Rahmenbedingungen für die Arbeit der betroffenen Akteure wichtig. Darüber treten wir gerne in einen Dialog.
Jetzt herzugehen, und mit einem Antrag aus September 2017 die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für ein Demokratiefördergesetz einzusetzen, ist nach der gerade erfolgten Bildung einer Regierungskoalition über das Ziel hinaus gesprungen.
Meine Damen und Herren,
gerade in der Extremismusbekämpfung nimmt uns doch ein Gesetz in der gegebenen Schwerfälligkeit die notwendige Flexibilität, Handlungsweisen bei Bedarf so schnell es geht anzupassen!
Viel sinnvoller ist es doch, den Fokus im Bereich der Demokratieförderung auf den schulischen und außerschulischen Bereich der politischen Bildung zu legen. Ich zitiere aus der Stellungnahme von Dr. Ludwig Gruber anlässlich der Expertenanhörung zu diesem Antrag am 25. Januar: „Der wichtigste Ansatz zur Demokratieförderung und Extremismus bestünde darin, die fortschreitende Erosion des Politikunterrichts zu stoppen.“
Im Bereich der schulischen und außerschulischen politischen Bildung wirken – unabhängig von der Parteicouleur, und das ist auch gut so – viele etablierte Akteure auf unterschiedlichsten Ebenen und leisten dort gute Arbeit.
Wenn Sie in dem Antrag schreiben „Es gilt von Anfang an zu verhindern, dass sich Menschen radikalisieren und unsere freie und offene Gesellschaft als Feind erklären. Deswegen müssen wir Demokratie, Toleranz und Respekt nachhaltig fördern und Extremismus frühzeitig vorbeugen.“ sind wir in der Sache doch ganz bei Ihnen – aber doch nicht über den Weg eines Gesetzes!
Ein Demokratiefördergesetz ist ein ungeeigneter Ansatz zur Stärkung der Demokratie. Es könnte zu einer Schwächung der föderalen Zuständigkeiten führen. Die Vielschichtigkeit von Radikalisierungsursachen erfordert eine Vielfalt an Akteuren und Ansätzen. Dieses Spektrum kann ein Gesetz niemals flexibel gewährleisten.
Nach der Beratung im Ausschuss und der Expertenanhörung zu diesem Thema steht der Entschluss der CDU-Fraktion fest: wir lehnen den Antrag in der vorliegenden Fassung aus den erläuterten Gründen ab.