Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Energiekrise

Die Landesregierung unterstützt die Sportvereine bei der Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine durch ein Soforthilfeprogramm

Das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 umfasst eine Hilfe für die Sportvereine und die sonstigen gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die durch krisenbedingte Energiemehrkosten belastet sind

Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen hart. Daher wird die Landesregierung sie dabei unterstützen, die Energiemehrkosten, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen, aufzufangen.

Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.

Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dafür steht eine digitale Plattform zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich zeitnah auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw

Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Bitte klicken Sie auf den Link um zum Musterantrag Energiekrisenhilfe Sport zu gelangen: 

Musterantrag Energiekrisenhilfe Sport

Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Staatsekretärin Andrea Milz weist auf das am 20. Dezember 2022 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Krisenbewältigungsgesetz NRW hin und betont: „Unsere Sportvereine sind wichtige Orte der gesellschaftlichen Teilhabe und leisten einen bedeutenden Beitrag zu unserem sozialen Miteinander. Sie sollen trotz hoher Energiepreise ihren Aufgaben auch im Winter nachkommen können.

 

Die Landesregierung gewährt den gemeinnützigen Sportvereinen und sonstigen Sportorganisationen eine Billigkeitsleistung zu den jeweiligen Energiemehrkosten, die in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, das bestehende Sportangebot der Sportvereine in vollem Umfang auch im Winter 2023 aufrechterhalten zu können.

Um welche Energiemehrkosten geht es?

Die durch die Energiekrise ausgelösten Preissteigerungen werden bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben abgedeckt. Die Art des Energieträgers ist hierbei unerheblich.

Wer kann eine Hilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Sportfachverband sind, sowie der Landessportbund NRW und seine ordentlichen Mitglieder.

Wo kann ich die Hilfe beantragen?

Die Hilfe wird über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW umgesetzt.

Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann zeitnah gestellt werden, sobald das Förderportal freigeschaltet wird.

Bis wann ist ein Antrag zu stellen?

Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2023.

Wie hoch ist die Hilfe?

Die Hilfe beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Antragsteller.

Muss die Hilfe zurückgezahlt werden?

Zunächst wird eine Abschlagssumme in Höhe von 80 Prozent der Billigkeitsleistung ausgezahlt. Es folgt eine Abrechnung zum Stichtag 31. März 2023. Hiernach wird der Restbetrag ausgezahlt. Bei einer Überkompensation werden zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert.

Was ist sonst noch wichtig?

· Der Landessportbund NRW verwaltet die Hilfe im Auftrag des Landes.

 

· Eine Kumulierung der Hilfe mit anderen öffentlichen Unterstützungsleistungen ist zulässig, soweit hierdurch keine Überkompensation eintritt.

· Die Anträge sind ausschließlich elektronisch unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter und Nachweise über das Förderportal des Landessportbundes zu stellen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Zugang zum Förderportal nicht bestehet oder nicht eingerichtet werden kann.

Wer ist mein Ansprechpartner für die Billigkeitsleistung?

Ansprechpartner für das Programm ist der Landessportbund NRW. www.lsb.nrw

Die weiteren Kontaktdaten werden auf der Seite des Landessportbundes bekanntgegeben sobald die weiteren Umsetzungsschritte abgeschlossen sind.

Wo finde ich weitere Informationen?

Der entsprechende Link kann erst nach Abschluss der Programmierarbeiten bekanntgegeben werden. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Landessportbundes www.lsb.nrw

Rechtsgrundlage der Billigkeitsleistung?

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Sportvereine und -verbände zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und Aufrechterhaltung des Trainings- und Übungsbetriebes (Soforthilfe Sport NRW 2023) vom 19.01.2023 – Ministerialblatt NW Seite 48.