Notstromversorgung für Pflegeeinrichtungen
„Aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine" werden 39,45 Millionen Euro zur Förderung des Aufbaus von Notstromanlagen in voll- und stationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI auch in unserer Region bereitgestellt.
Gefördert werden Maßnahmen zum Aufbau einer Notstromversorgung. Dazu zählen insbesondere die Anschaffung von Geräten/Anlagen einschließlich erforderlicher baulicher Maßnahmen, die geeignet sind die Aufrechterhaltung eines Notbetriebes für mindestens 72 Stunden bei Ausfall der Stromversorgung zu gewährleisten.
Die Einrichtungen können eine pauschale Projektförderung bei den Landschaftsverbänden ab dem 1. April 2023 beantragen. Antragsformulare werden zur Verfügung gestellt. Die Landschaftsverbände zahlen die Förderbeträge an die Einrichtungen aus. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2023 begonnene Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt und abgerechnet werden.“
„Wir freuen uns, wenn möglich zahlreiche Einrichtungen aus dem Kreis Warendorf dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen“, so Hagemeier und Höner. „Nachdem die Krankenhäuser vor kurzem bereits Landesmittel angeboten bekommen haben ist es nur folgerichtig von der Landesregierung, das Portfolio auf die Pflegeeinrichtungen auszuweiten.“
Förderberechtigte Einrichtungen, Förderhöhe:
Vollstationäre Einrichtungen der Pflege (Pflegeheime etc.): 25.000 € je Einrichtung
Teilstationäre Einrichtungen der Pflege (Tages- und Nachtpflegen): 10.000 € je Einrichtung
Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (Einrichtungen die Pflegeleistungen mit den Pflegekassen auf Grundlage eines Versorgungsvertrags abrechnen): 25.000 € je Einrichtung