Förderung für den ländlich geprägten Raum

Für mehr als fünf Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist der ländlich geprägte Raum Lebensmittelpunkt
Deshalb fördern wir lebendige ländliche Kommunen und die dortigen Einrichtungen. 20 Millionen Euro stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung um zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser, Dorfläden, Markt- oder Bolzplätze zu sanieren. Gleichzeitig können mit den Mitteln auch Umbauarbeiten für mehr Barrierefreiheit in Kultur-, Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen verwirklicht werden.

Finanziell unterstützt werden außerdem die Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude oder die Umsetzung von IT-Lösungen zur Verbesserung der Infrastruktur. Die Höchstfördersumme für Einzelprojekte beträgt 250.000 Euro.

Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können für das Programmjahr 2023 ab sofort und bis zum 31. August 2023 Anträge über die Internetseiten der Bezirksregierungen einreichen. Praktisch: Offene Fragen - zum Beispiel zur generellen Förderfähigkeit eines konkreten Projekts – könne vorab direkt mit der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) abgeklärt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

www.mlv.nrw.de