Landesregierung fördert Denkmalpflege

Aus der Landesregierung

Mit mehr als 80.000 Denkmälern und historischen Gebäuden ist Nordrhein-Westfalen Kulturland. Als Erbe stellen sie das Gedächtnis unseres Landes dar, welches wir als heutige Generation für die künftigen erhalten müssen. Für die schwarz-grüne Zukunftskoalition ist die Stärkung unseres historisch-kulturellen Erbes als Verbindung zwischen den Generationen in unserer Heimat ein wichtiges Anliegen. Die Landesregierung hat nun das Denkmalförderprogramm für 2024 vorgestellt. Mit rund 12 Millionen Euro unterstützt das Land Kommunen, Vereine, Stiftungen, Kirchen sowie Privatpersonen, indem finanzielle Mittel für Denkmalschutzprojekte ausgezahlt werden.

Durch das Förderprogramm können so insgesamt 159 denkmalpflegerische Projekte in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

 

Hierzu erklären die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und Markus Höner:

„Das Förderprogramm ist ein starkes Signal für die Denkmalpflege und Denkmalschutz. Viele Menschen übernehmen für unsere Denkmäler und historischen Gebäude Verantwortung, um sie zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Es ist daher nur richtig, dass das Land diese Menschen in ihrem Engagement finanziell unterstützt. Wir freuen uns, dass im Rahmen der Denkmalförderung 2024, 120.800 Euro an Mitteln in unsere Heimat fließen. Hiervon profitieren sowohl Einzelprojekte als auch unsere Kommunen über die Pauschalzuweisung von Mitteln durch das Land.

Hintergrund:

Geförderte Einzelprojekte im Kreis Warendorf

Kommune

Empfänger

Maßnahme

Fördersumme in EUR

Ennigerloh

privat

Industriedenkmal: Instandsetzungsarbeiten

40.000

Telgte

Stadt Telgte

Mühlengebäude: Instandsetzungsarbeiten

15.000

Warendorf

Stadt Warendorf

Theater und Lichtspielhaus: Instandsetzungsarbeiten

10.000

 

Kommune

Pauschalzuweisung

2024 in EUR

Fördersatz

 in %

Ahlen

15.000 €

50%

Beckum

2.000 €

50%

Beelen

2.000 €

50%

Oelde

5.000 €

50%

Sassenberg

12.000 €

60%

Sendenhorst

4.800 €

60%

Telgte

6.000 €

60%

Warendorf

9.000 €

60%

* Voraussetzung für eine Gewährung von Pauschalmitteln aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, dass die Kommune kommunale Haushaltsmittel in entsprechender Höhe veranschlagt.