12 Mio. Euro zusätzlich: Land unterstützt Jugendhilfe im Kreis

Aus der Landesregierung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der so genannte „Belastungsausgleich Jugendhilfe“ dient dazu, den örtlichen Trägern die Kosten für Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen dabei die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum August 2021 bis Juli 2026.

Hiervon profitiert auch der Kreis Warendorf mit insgesamt rund 12 Millionen Euro zusätzlich. Rund 1,6 Millionen Euro gehen in den Jugendamtsbezirk Ahlen, rund 1,6 Millionen Euro in den Jugendamtsbezirk Beckum, weitere 1,2 Millionen gehen an das Jugendamt in Oelde und das Kreisjugendamt Warendorf erhält nochmals fast 7,4 Millionen Euro.

Dazu erklären die heimischen Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und Markus Höner (beide CDU): 

„Wir befinden uns in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Kassen - auch die des Landes - sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Außerdem stehen wir fest an der Seite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Überprüfung des so genannten „Belastungsausgleichs Jugendhilfe“ war eine große Herausforderung.

Am Ende eines anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbände zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung. Davon profitiert auch der Kreis Warendorf insgesamt und erhält eine Zahlung in Höhe von insgesamt fast 12 Millionen Euro.

Uns ist wichtig, dass unsere Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Denn das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder vor Ort.“

 

Hintergrund:

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.