Amtstracht für Rechtspfleger in NRW ermöglichen

Aus der Fraktion

Antrag von CDU und Grünen

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind wichtige Stützen der Justiz in Nordrhein-Westfalen. Sie entscheiden sachlich unabhängig und eigenständig, wie Richterinnen und Richter, und tragen damit eine wichtige Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dafür werden sie in einem anspruchsvollen Studium vorbereitet.
Seit 2013 wurden die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch den Bundesgesetzgeber erheblich erweitert. Auch durch diese Erweiterung haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger häufig direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern.

Dabei berichten die Beamtinnen und Beamten, dass ihnen bei der Amtshandlung nicht immer der ihrer Funktion zustehende Respekt entgegengebracht wird. Um die Bedeutung des ihnen verliehenen Amtes zu unterstreichen, kann das Tragen einer Amtstracht (Robe) eine Möglichkeit sein.

Durch die Robe tritt die Privatperson erkennbar zurück und das öffentliche Amt, das die jeweilige Person bekleidet, wird hervorgehoben. Auch andere Berufsgruppen in der Justiz, wie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte, tragen schon jetzt bei bestimmten Amtshandlungen eine Amtstracht.

Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung unter anderem damit beauftragt der Erweiterung der Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Rechnung zu tragen und ihnen das Tragen der Amtstracht (Robe) zu ermöglichen, soweit dies in Anbetracht der Amtshandlung angemessen ist.