Künstliche Intelligenz für die öffentliche Verwaltung nutzen

Aus der Fraktion

Antrag von CDU und Grünen


Nahezu täglich kommen neue KI-basierte Programme auf den Markt, die einen erheblichen Einfluss sowohl auf unser gesellschaftliches Leben als auch die Wirtschaft haben. Auch die öffentliche Verwaltung kann von diesem Bestandteil der digitalen Transformation profitieren. KI, Maschinelles Lernen und die nächsten Stufen der Automatisierung bieten die einzigartige Möglichkeit, Effizienz, Transparenz und Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung zu steigern und damit eine wichtige Rolle im laufenden Modernisierungsprozess von Staat und Verwaltung einzunehmen.

Mit ihrer Hilfe können Verwaltungsprozesse, etwa durch automatisierte Datenanalyse, Vorhersagemodelle und standardisierte Entscheidungsunterstützung, effizienter gestaltet werden.

Angesichts eines zunehmendem Fachkräftemangels sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, ist eine Anpassung der Rahmenbedingungen auch für die öffentliche Verwaltung unumgänglich. KI, Maschinelles Lernen und die nächsten Stufen der Automatisierung können helfen, Verfahren zu beschleunigen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, damit sie mehr Zeit zum Beispiel für komplexere Verwaltungsaufgaben haben. Des Weiteren bietet KI das Potenzial, die öffentliche Verwaltung benutzerfreundlicher und einfacher zu gestalten. So können beispielsweise Chatbots die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen unterstützen. Dies würde die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöhen und zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter entlasten. Das kann zu höherer Zufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern und innerhalb der Verwaltung beitragen.

Die digitale Transformation kann nur gelingen, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die teilweise und anteilige Übertragung von Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung auf KI bedarf eines neuen Verständnisses von Verantwortung. Das Zusammenspiel von Mensch und Maschine ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern geht mit ethischen, rechtlichen und politischen Fragen einher, die im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses beantwortet werden müssen. IT-Sicherheit und Datenschutz müssen bei der Entwicklung und beim Einsatz von KI einen hohen Stellenwert einnehmen. Die rasanten technischen Entwicklungen, die trotz aller Dynamik noch ganz am Anfang stehen, brauchen rechtliche Leitplanken, welche für einen sicheren Umgang wichtige Grenzen setzen und Innovationen nicht verhindern.

Insgesamt bietet die Integration von KI, Maschinellem Lernen und Automatisierung in die Verwaltung enormes Potenzial, um die Arbeitsweise von Behörden weiterzuentwickeln, Abläufe zu optimieren und die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Die intelligente und verantwortungsbewusste Anwendung von KI stärkt unsere Verwaltungsstrukturen. Es gilt so eine robuste und zukunftsorientiertere öffentliche Verwaltung zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung unter anderem damit beauftragt:

  • KI-Projekte für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, die in Zusammenarbeit mit Wissenschaft sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung entwickelt werden. Dabei sollen auch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen gegen den sogenannten Automation Bias entwickelt und getroffen werden.
  • in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen eine Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Dazu gehört auch die digitale Aktenführung in der Landesverwaltung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln, damit KI auf einer größeren Datenbasis trainiert und in möglichst vielen Verwaltungseinheiten für die gleichen Aufgaben eingesetzt werden kann.
  • Kooperations- bzw. Nachnutzungsmöglichkeiten (EfA-Prinzip) vorhandener KI-Entwicklungen oder KI-Projekte mit den anderen Bundesländern oder dem Bund zu prüfen.
  • Einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln unter Berücksichtigung der unmittelbar bevorstehenden Regulierung durch den EU-Gesetzgeber:
  • Den bereits etablierten KI-Austausch zwischen den obersten Landesbehörden weiter zu institutionalisieren, u. a. um Erfahrungen auszutauschen und Synergien bei der gemeinsamen Nutzung von KI-Technologien sicherzustellen.
  • Öffentliche Rechenzentren der Landesverwaltung zum einen und der Kommunen zum anderen zu stärken, resiliente Rechenzentrumsverbünde zusammenzubringen und weiterzuentwickeln, damit über diese Systeme KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung arbeiten und weiterentwickelt werden können.
  • Die Entwicklung von KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung und den Einsatz von Anwendungen aus den Bereichen KI, Maschinelles Lernen und Automatisierung für die öffentliche Verwaltung begleitend wissenschaftlich zu evaluieren.
  • Gemeinsam mit IT.NRW geeignete KI-Instrumente für die Nutzung innerhalb der Verwaltung und auch als Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu identifizieren, nutzbar zu machen, anzupassen und ggf. zu hosten. Zudem entwickeln die IT-Dienstleister der Fachressorts Innovationen mit KI-Lösungen für ressortspezifische Verfahren. Die KI-Kompetenzen der Dienstleister sollten vernetzt werden.