Innenministerium verbietet Gruppierung „Palästina Solidarität Duisburg“

Aus der Landesregierung

Das Ministerium des Innern hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, die Gruppierung „Palästina Solidarität Duisburg“ verboten. Bei „Palästina Solidarität Duisburg“ handelt es sich um eine Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, schwerpunktmäßig in Duisburg, aber auch überregional Palästina-Solidaritätsarbeit zu leisten, indem sie die Befreiung Palästinas in den Grenzen von 1947 und damit vor der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 anstrebt. Hierbei solidarisiert sich die Gruppierung ausdrücklich mit dem palästinensischen Widerstand in allen Formen, womit auch der bewaffnete Kampf der Terrororganisation HAMAS gegen Israel

Hintergrund zur Vereinigung „Palästina Solidarität Duisburg“

Die ideologische Ausrichtung von „Palästina Solidarität Duisburg“ ist durch ein antiisraelisches und antisemitisches Weltbild geprägt. Der Verein verbreitet öffentlich in Versammlungen und über seine Social-Media-Kanäle antisemitisches Gedankengut, indem er antisemitische Narrative verwendet und so Ressentiments gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Jüdinnen und Juden allgemein schürt. Der Verein hetzt kontinuierlich gegen den Staat Israel und macht diesen allein verantwortlich für den Nahost-Konflikt. Der Verein trägt Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hinein und gefährdet nicht zuletzt auch Leib und Leben der in Deutschland lebenden israelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie von Jüdinnen und Juden. Insbesondere die geistige Unterstützung der HAMAS beeinträchtigt das friedliche Miteinander der Völker. Seit seiner Gründung wirbt der Verein offen für das Ziel der „Befreiung Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordanfluss“, womit de facto die Vernichtung des Staates Israel gefordert wird. „Palästina Solidarität Duisburg“ pflegt Verbindungen zu gleichgesinnten Vereinigungen, insbesondere zu der in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung „Samidoun“.

Hintergrund zum Verbot

Der Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ wurde nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1, Alt. 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst, da er sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Demnach ist es künftig verboten, Ersatzorganisationen für den Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.

Ebenso ist es verboten, Kennzeichen des Vereins „Palästina Solidarität Duisburg“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist, zu verwenden.

Die Internetauftritte sind verboten und abzuschalten. Das Vermögen des Vereins wird beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.