Altersgrenze für Feuerwehrleute – Kompromiss erzielt
Nach einer intensiven Sachverständigenanhörung greifen wir wichtige Anliegen auf. Die Altersgrenze von Feuerwehrleuten sollte nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung angehoben werden. Vorgesehen war eine Differenzierung nach Laufbahngruppen auf 61 bzw. 62 Jahre. Wir belassen es jetzt bei einer einheitlichen Altersgrenze bei den Feuerwehren. Die Altersgrenze wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Schließlich hält sie auch dem Vergleich mit Polizeivollzugsbeamten stand, deren Altersgrenze 62 Jahre beträgt. Zudem haben wir den Wunsch nach einer freiwilligen Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus aufgegriffen. Bis zu drei Jahre dürfen Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes auf ihren Wunsch hin länger arbeiten.