Grundsteuer: Aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht

Aus der Landesregierung

Am Donnerstag hat das Ministerium der Finanzen die Hebesätze für die neue Grundsteuer veröffentlicht, mit denen das Aufkommen der Kommunen ab dem 1. Januar 2025 stabil bleiben würde. Zusätzlich sollen die Kommunen auch die Möglichkeit erhalten, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B festzulegen. Damit können sie den durch das sogenannte Scholz-Modell verursachten Belastungsverschiebung auf Kosten von Hauseigentümern und Mietern in Nordrhein-Westfalen zielgenau vor Ort begegnen. Hierfür wurden allen 396 Städten und Gemeinden die notwendigen aufkommensneutralen Hebesätze bereitgestellt. Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, aktiv zu verhindern, dass Wohnen teurer wird.