Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schützen

Aus dem Plenum

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beim Kinderschutz stärker mitdenken und besser schützen

Antrag von CDU und Grünen:

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unterliegen einem drei bis vier Mal so großen Risiko von Vernachlässigung und körperlicher sowie sexualisierter Gewalt wie gleichaltrige Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen. Die Dunkelziffer der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist hoch. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die verschiedenste Behinderungsmerkmale aufweisen. Dazu zählen seelische, körperliche oder kognitive Behinderungen, aber auch (komplexe) Mehrfachbehinderungen.

Die Bedingungen, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen befinden, können Risikofaktoren darstellen, die Übergriffe von potenziellen Täterinnen und Täter begünstigen können. Im Alltag müssen Kinder und Jugendliche mit körperlichen und kognitiven Behinderungen in der Schule, im Wohnheim, in Jugendhilfeeinrichtungen, beim Arzt bzw. Ärztin, bei der therapeutischen Versorgung oder bei allgemeiner Erfüllung von Bedürfnissen wie der Einnahme von Mahlzeiten und Ankleiden, die Nähe von anderen Personen zulassen. Darüber hinaus können mangelndes Selbstbewusstsein, Abhängigkeitsverhältnisse (auch durch Pflege), Mobilitätseinschränkungen, kognitive Störungen oder Kommunikationsbarrieren weitere Risikofaktoren darstellen. Durch vermeintlich geringere Glaubwürdigkeit wird die Aufdeckung der sexualisierten oder körperlicher Gewalt erschwert und das Risiko mehrfach davon betroffen zu sein ist erhöht.

Inklusiver Kinderschutz ist ein notwendiger Grundpfeiler für eine kind- und behindertengerechte Gesellschaft. Es ist gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Verantwortung sicherzustellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Umständen, die notwendige Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie benötigen.

Inklusiver Kinderschutz bedeutet, dass alle Maßnahmen und Gesetze zur Sicherstellung des Wohlergehens von Kindern auch deren spezifische Lebenslagen und Bedarfe berücksichtigen müssen.

Vor diesem Hintergrund haben CDU und Grüne einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung beauftragt:

  • · unter Berücksichtigung vorhandener Forschungsergebnisse sowie bestehender Initiativen eine wissenschaftliche Untersuchung hinsichtlich Gewalt und Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen in Auftrag zu geben, die auch eine Datenlage zu Freiheitseinschränkung und Zwang berücksichtigt.
  • · darauf hinzuwirken, dass Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schutzkonzepten besondere Berücksichtigung findet,
  • · bei zukünftigen Überprüfungen von kinderrechtlichen Strukturen und Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen insbesondere auch den inklusiven Kinderschutz zu berücksichtigen,
  • · die Netzwerkarbeit im Bereich sexualisierte Gewalt hinsichtlich Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu stärken,
  • · zu prüfen, ob Schulungsprogramme für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Kinderschutz (z.B. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Lehrerinnen/Lehrer, Polizei) entwickelt und umgesetzt werden können; hierbei soll ein Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen von Kindern mit verschiedenen Behinderungen geschaffen werden,
  • · auf bestehende Fördermöglichkeiten für die Entwicklung von barrierefreien und aufsuchenden Hilfe-, Präventions- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Informationen in leichter Sprache aufmerksam zu machen,
  • · zu prüfen, ob Schulungsprogramme für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren von Gebärdensprache entwickelt und umgesetzt werden können; dabei sollen speziell Fachkräfte des Kinderschutzes in den Blick genommen werden,
  • · zu prüfen, welche Bedarfe beim medizinischen Kinderschutz explizit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen existieren und wie er gestärkt werden kann.