Einsetzung einer Landeskommission

Aus dem Plenum

zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP:

Der Schutz von Kindern vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Eine effektive und transparente Aufarbeitung erfordert zunächst organisatorische Maßnahmen innerhalb der betroffenen Institution, zugleich aber Information und Schulung der mit der Aufarbeitung und Prävention betrauten Personen und Regeln, insbesondere in bestehenden Hierarchiestrukturen

 

Vorgaben bieten den betroffenen Institutionen Orientierung und Handlungssicherheit bei der Durchführung eines zielgerichteten Verfahrens. Sie gewährleisten zugleich für die Betroffenen einen transparenten und nachvollziehbaren Aufarbeitungsprozess und ermöglichen der Gesellschaft eine umfassende Auseinandersetzung mit der Aufklärungsarbeit. Institutionen wiederum, die eine transparente und schonungslose Aufarbeitung unter Berücksichtigung dieser Standards durchgeführt haben, können Erwartungen und Kritik fundierter begegnen.

Daher soll eine Landeskommission eingesetzt werden, um in einem ebenso zügigen wie sorgfältigen Prozess Aufarbeitungsstandards zu erarbeiten. Dieses Gremium soll einheitliche Standards für die Aufklärungsarbeit erarbeiten, die allen Beteiligten Orientierung geben und die eine Grundlage dafür schaffen, sich mit der Aufklärungsarbeit der betroffenen Institutionen sachgerecht auseinanderzusetzen.

Die Kommission soll sich mit der Erarbeitung von Standards zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im institutionellen und gesellschaftlichen Bereich befassen. Dies umfasst auch die Erarbeitung von Vorschlägen, wie diese Standards Geltung erlangen und wie sie eingehalten werden können. Dafür benötigt sie die entsprechende Expertise aus den genannten Bereichen, der Betroffenen und aus wissenschaftlichen Disziplinen. In dieser Kommission soll zudem ein Vorschlag für Dunkelfeldstudien erarbeitet werden. Betroffene müssen in die Aufarbeitung eingebunden werden können. Auch soll die Arbeit der Kommission einen Beitrag zur Schaffung von Strukturen zur Einbindung von Betroffenen leisten.

Vor diesem Hintergrund haben CDU, SPD, Grüne und FDP einen gemeinsamen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen, der die Landesregierung damit beauftragt:

  • eine Landeskommission einzuberufen, die bis Ende des Jahres 2025 o Standards für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen erarbeitet;
  • Vorschläge erarbeitet, in welcher Weise die Standards Geltung erlangen sollen und auf welche Weise für ihre Einhaltung gesorgt werden kann;
  • unter Einbezug der Kinderschutzkommission Vorschläge für Dunkelfeldstudien erarbeitet;
  • Vorschläge für die Schaffung von Betroffenenarbeit in NRW macht.
  • in diese Landeskommission sind zu berufen o unabhängige Sachverständige u. a. aus den Bereichen Justiz, Psychologie, Sozialwissenschaft, o zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter von Kirchen, o zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus dem Kreis des Betroffenenrates des Bundes, die vorzugsweise aus Nordrhein-Westfalen kommen,
  • Expertinnen und Experten mit anerkannten Erfahrungen in den jeweiligen gesellschaftlichen Zusammenhängen,
  • die Kinderschutzbeauftragte bzw. der Kinderschutzbeauftragte des Landes;
  • zu Beginn und zum Ende der Arbeit der Landeskommission jeweils eine Veranstaltung der Landesregierung unter Beteiligung des Landtags und den Betroffenen von sexualisierter Gewalt durchzuführen. Eine dauerhafte Einbindung der für das Thema notwendigen Perspektive von Betroffenen soll über die Berufung von zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Betroffenen in die Kommission sichergestellt werden;
  • zu prüfen, ob und wie der Landeskommission mit Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Gegebenheiten in den betroffenen Institutionen und Einrichtungen ein konditioniertes Akteneinsichtsrecht gewährt werden kann.
  • sicherzustellen, dass zwischen der Landeskommission und der Kinderschutzkommission des Landtags ein enger Austausch durch Zwischenberichte stattfindet. Der Bericht wird zuerst dem Parlament vorgelegt.