Daniel Hagemeier MdL

NRW modernisiert Verfassungsschutzgesetz: Mehr Befugnisse, klare Kontrolle

Aus der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen bringt ein umfassend reformiertes Verfassungsschutzgesetz auf den Weg – das erste seiner Art seit über 30 Jahren. Der jetzt vorgestellte Gesetzentwurf soll die Sicherheitsbehörden des Landes besser auf aktuelle Bedrohungen vorbereiten und ihnen zugleich einen rechtssicheren Rahmen für ihr Handeln bieten. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden und im kommenden Jahr in Kraft treten.

Die Reform ist eine Reaktion auf tiefgreifende Veränderungen im sicherheitspolitischen Umfeld. Die Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage, islamistischen Terrorismus und hybride Kriegsführung – wie etwa im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – haben deutlich zugenommen. Zugleich entwickeln sich Technologien wie künstliche Intelligenz oder verschlüsselte Kommunikation rasant weiter und verändern auch die Arbeitsweise von Extremisten, Saboteuren und Agenten.

Der neue Gesetzentwurf stellt dem Verfassungsschutz in NRW deshalb modernisierte Instrumente zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:

  • der rechtssichere Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Informationen,
  • die Möglichkeit zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste (Quellen-TKÜ),
  • die Befugnis zur Funkzellenabfrage, um Netzwerke und Bewegungsmuster besser analysieren zu können,
  • eine neue Erlaubnis zur Abfrage von Kontostammdaten zur Unterstützung von Finanzermittlungen,
  • sowie die Möglichkeit, bei Verkehrsunternehmen gezielt Informationen einzuholen, um Reisebewegungen verdächtiger Personen besser nachvollziehen zu können.

Auch die Spionageabwehr wird gestärkt: Der Schutz von Wirtschaft und Wissenschaft wird nun ausdrücklich als Aufgabe des Verfassungsschutzes festgeschrieben. Zudem wird die rechtliche Grundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen – etwa bei sicherheitsrelevanten Großveranstaltungen – deutlich präzisiert.

Mit dem neuen Gesetz setzt das Land nicht nur Teile des Sicherheitspakets um, das nach dem Terroranschlag von Solingen verabschiedet wurde, sondern erfüllt auch wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte in mehreren Entscheidungen strengere Maßstäbe beim Datenschutz und bei der Kontrolle von Nachrichtendiensten gefordert.

Daniel Hagemeier MdL: „Ein moderner Rechtsstaat braucht Sicherheitsgesetze, die mit der Zeit gehen. Dieser Gesetzentwurf bringt Augenmaß, technische Aktualität und klare rechtsstaatliche Kontrolle zusammen – das ist ein gutes Signal für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.“