Entschuldung der Kommunen: Landesregierung bringt Altschuldenlösung auf den Weg
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. Mai 2025 einen wichtigen Schritt zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen unternommen. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung kommunaler Liquiditätsverbindlichkeiten liegt nun ein konkreter Plan vor, um finanzschwache Städte und Gemeinden nachhaltig zu unterstützen. Der Entwurf wurde dem Landtag zur weiteren Beratung übermittelt – die Verabschiedung ist für Juli 2025 vorgesehen.
Ziel ist es, die übermäßige Verschuldung der Kommunen aus Liquiditätskrediten strukturell zu verringern. Maßgeblich ist dabei der Stand der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023. Als übermäßig gelten Verbindlichkeiten, wenn sie – nach Abzug bestimmter liquider Mittel – mehr als 100 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner betragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land bis zu 50 Prozent der als übermäßig bewerteten Verbindlichkeiten übernimmt.
Voraussetzung ist, dass jede teilnehmende Kommune drei Kriterien erfüllt:
1. Ein Teil ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten geht auf das Land über,
2. alle Kommunen erhalten mindestens eine einheitliche Entlastungsquote,
3. nach Teilnahme darf keine Kommune mehr als 1.500 Euro pro Kopf an übermäßigen Schulden behalten.
Die Entschuldung erfolgt auf Antrag – nach vorheriger Prüfung der Bilanzen durch die jeweilige Kommune. Die übernommenen Schulden werden anschließend bilanziell erfolgsneutral behandelt.
Die Initiative ist Teil eines langfristigen Sanierungsprozesses: Seit dem Höchststand im Jahr 2016 konnten die NRW-Kommunen ihre Liquiditätsverbindlichkeiten bereits um rund sieben Milliarden Euro – etwa 25 Prozent – senken. Dieser Rückgang ist nicht zuletzt auf eine solide Haushaltsführung, eine positive wirtschaftliche Entwicklung bis 2023 und gezielte Entlastungsmaßnahmen des Landes zurückzuführen. Gleichzeitig wurde weiter in kommunale Infrastruktur investiert – 2023 überschritt das kommunale Investitionsvolumen erstmals die Marke von zehn Milliarden Euro.
Mit dem neuen Gesetz will das Land nun eine faire, strukturierte und verlässliche Perspektive für die verbleibenden Schulden schaffen – und so die kommunale Handlungsfähigkeit stärken.
Daniel Hagemeier MdL: „Starke Kommunen brauchen stabile Finanzen. Mit dem Gesetzentwurf zur Altschuldenlösung zeigt das Land, dass es Verantwortung übernimmt – und den Städten und Gemeinden hilft, wieder freier zu gestalten statt nur zu verwalten.“