Kommunale Demokratie und kommunales Ehrenamt als Fundament unserer freiheitlichen Demokratie stärken und fördern

Aus der Fraktion

Antrag von CDU und Grünen:

Kommunale Demokratie und kommunales Ehrenamt als Fundament unserer freiheitlichen Demokratie stärken und fördern


Unsere freiheitliche und föderale Demokratie steht auf dem Fundament der breiten gesellschaftlichen Teilhabe und Mitbestimmung. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund 20.000 Menschen im kommunalen Ehrenamt und tragen so jeden Tag entscheidend zum Gelingen unserer Demokratie bei. Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen versteht die Stärkung der kommunalen Demokratie und politischen Teilhabe als wesentlichen Pfeiler einer lebendigen und resilienten Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, die Partizipation junger Menschen und aller Geschlechter zu fördern und kommunale Ehrenämter besser mit den Anforderungen von Familie und Beruf vereinbar zu machen. Wichtige Empfehlungen hierzu gaben bereits der 2016 erschienene Abschlussbericht der sogenannten „Ehrenamtskommission“ des 16. Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Abschlussbericht der Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation“ aus dem Jahr 2021.

Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung u.a. beauftragt:

 

•          die demokratische Teilhabe junger Menschen sowie die Vereinbarkeit kommunaler Ehrenämter mit Familie und Beruf zu verbessern und dazu den Anspruch auf eine Erstattung des finanziellen Aufwands für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen gesetzlich festzulegen, so dass zumindest die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sichergestellt ist,

•          verbindlich festzulegen, dass Kindern von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften betreuungsbedürftig sind, der Zugang zu Rats- und Ausschusssitzungen nicht verweigert werden soll, solange die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung sowie die Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Beratungsgegenständen gewährleistet bleibt,

•          eine gesetzliche Grundlage für ein passives Wahlrecht für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner ab Vollendung des 16. Lebensjahrs zu schaffen,

•          die Hürden zur Geltendmachung von Freistellung bzw. Verdienstausfall für abhängig Beschäftigte bzw. für freiberuflich tätige Personen zu senken und zu harmonisieren,

•          zu prüfen, wie die derzeitige Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten mit und ohne flexible Arbeitszeitmodelle bei der Geltendmachung von Freistellung und Verdienstausfall abgebaut werden kann.