Antrag: Mobilität für alle: Barrierefreiheit im ÖPNV weiter voranbringen

Aus der Fraktion

Antrag von CDU und Grünen: Mobilität für alle: Barrierefreiheit im ÖPNV weiter voranbringen

Etwa jeder zehnte Mensch in NRW lebt mit einer Behinderung. Dabei darf Barrierefreiheit nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ausgerichtet werden, sondern auch auf diejenigen, die kognitive Beeinträchtigungen aufweisen oder beispielsweise Sinnesbeeinträchtigungen haben.

Von fehlender Barrierefreiheit betroffen sind aber nicht allein Menschen mit Behinderung, sondern auch etwa Menschen, die mit dem Fahrrad oder mit Kindern unterwegs sind oder ältere Menschen mit und ohne Rollator. Alle haben eines gemeinsam: Den Anspruch auf einen barrierefreien SPNV und ÖPNV, der nicht immer erfüllt ist.

Das Ziel der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist es, Mobilität für alle zu gewährleisten. Mobilität für alle bedeutet auch barrierefreie Mobilität-Teilhabe für alle. Deshalb ist es notwendig, die Infrastruktur so zu gestalten, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderungen oder Beeinträchtigungen – frei, selbstständig und ohne Begrenzung am Leben teilnehmen können. Dies bedeutet einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr.

Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung u.a. beauftragt:

  • die heutige Einzelförderung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen in eine gebündelte Projektförderung bei den jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbünden zu überführen und so den bürokratischen Aufwand bei der Stellung und Abwicklung der einzelnen Förderanträge zu verringern,
  • Verbände für Menschen mit Behinderungen in die Planungen stärker mit einzubeziehen,
  • eine barrierefrei nutzbare App zu etablieren, um allen Menschen Zugang und Transparenz über Barrierefreiheit in der Planung, Buchung und während der Reise zu ermöglichen und
  • die Bundesregierung aufzufordern, die für die Barrierefreiheit an Stationen Verantwortlichen stärker in die Pflicht zu nehmen, insbesondere zur ständigen Erreichbarkeit der Mobilitätservicezentrale der DB AG und dem ständigen Einsatz von Hubliften an allen Fernverkehr-Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen.