Wohnungslosigkeit überwinden

Aus der Fraktion

Antrag von CDU und Grünen

Wohnen ist ein Menschenrecht und die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und politische Teilhabe. Wohnungslosigkeit ist eine extrem prekäre Form von Armut, deren Überwindung für uns als schwarz-grüne Koalition von hoher Priorität ist. Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung das Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit zu überwinden, fest verankert.

Mit der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ ergreift die Landesregierung bereits konkrete Maßnahmen, um die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe weiterzuentwickeln. Mit den „Kümmerer“-Projekten ist Nordrhein-Westfalen bundesweit beispielgebend.

Housing First stellt einen Grundansatz dar, der sich auf die möglichst zügige Integration von Wohnungs- oder Obdachlosen mit komplexen Problemlagen in abgeschlossene, stabile und dauerhafte Individualwohnräume mit wohnbegleitenden Hilfsmaßnahmen konzentriert. Das Wohnen in einem normalen Mietverhältnis ist bei diesem Ansatz der Ausgangspunkt und nicht das endgültige Ziel. „Housing First“ steht für ein Hilfeangebot, bei dem Betroffenen mit multiplen Wohnungsvermittlungshindernissen ohne Vorbedingungen an Therapieteilnahme oder Abstinenz normaler Wohnraum in einem dauerhaften und sicheren Mietverhältnis vermittelt wird.

Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung u.a. beauftragt:

  • einen landesweiten Austausch relevanter Akteure im Bereich der Wohnungslosenhilfe, bestehend aus Kommunen, Landschaftsverbänden, Sozialverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Vertretung von wohnungs- und obdachlosen Menschen, Projektträgern des Housing-First Ansatzes und der Kommunalen Wohnungsgesellschaften zu unterstützen,
  • mit den kommunalen Akteuren, der freien Wohlfahrtspflege und möglichen anderen Finanzgebern ein Konzept für Anschubfinanzierungen für eine Ausweitung des Konzeptansatzes auf weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten,
  • Diskriminierung und Stigmatisierung gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu bekämpfen, um nicht nur einen gesellschaftlich angemessenen Umgang zu fördern, sondern auch Hemmungen von Vermieterinnen und Vermietern abzubauen, die Bereitschaft zeigen Wohnraum für Housing-First Projekte bereitzustellen und
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Maßnahmen im Bereich der Prävention von Wohnungsverlust zu verbessern und einen Fokus auf die Eindämmung von Mietverhältnisabbrüchen zu legen. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung von datenschutzrechtlichen Vorgaben, um eine frühzeitige Beratung im Falle von Mietschulden und Mietkonflikten für die Betroffenen zu ermöglichen.