Straßen entlasten: Einsatz von Großraum- und Schwerlasttransporten optimieren
Deutschland ist das größte und wichtigste Transitland für Waren und Güter in Europa. Als Exportnation, aber auch als Knotenpunkt im Zentrum Europas, bildet der Gütertransport eine elementare Grundlage für unseren Wohlstand. Nordrhein-Westfalen hat als einer der größten und wichtigsten Wirtschaftsstandorte in Europa eine zentrale Funktion inne. Hunderttausende Fahrzeuge, mitunter auch Großraum- und Schwertransporte (GST), nutzen dafür täglich die Straßeninfrastruktur.Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 3 StVO (VwV-StVO) dürfen Transporte mit großen und schweren Gütern nur genehmigt werden, wenn der Verkehr nicht – wenigstens zum größten Teil der Strecke – auf der Schiene oder dem Wasser möglich ist oder wenn durch einen Verkehr auf dem Schienen- oder Wasserweg unzumutbare Mehrkosten (auch andere als die reinen Transportkosten) entstehen würden.
Maßstab sollte dabei nicht die kostengünstige Lösung sein, sondern diejenige, die verkehrliche Gründe und den Klimaschutz angemessen berücksichtigt. Die sogenannte Zumutbarkeitsklausel in der VwV-StVO bedarf deshalb der Konkretisierung. In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewirkt werden, dass die Prüfung der Zumutbarkeit intensiviert wird.
Es ist zu begrüßen, dass Bund und Länder sich verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen. Das Bundesverkehrsministerium hat für Großraum- und Schwerlasttransporte geeignete Umschlagspunkte in den Häfen erfasst und über sein Online-Portal ELWIS veröffentlicht. Weiter fördert es die Einrichtung von regelmäßigen Liniendienste für GST auf der Wasserstraße. Die Verkehrsministerkonferenz hat im Oktober 2023 einen Beschluss zur Thematik gefasst. Sie befürwortet die Entwicklung von Mikrokorridoren anhand von Beispielprojekten zur Etablierung möglicher Linienverkehr zu den Häfen Deutschlands. Nordrhein-Westfalen soll dies modellhaft entwickeln.
Transporte, die auf die Schiene oder die Wasserstraße verlagert werden können, müssen zur Entlastung der Straßeninfrastruktur konsequent auf diese Verkehrsträger verlagert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung u.a. beauftragt: