Plenarrede 14. Juni 2018 NRW braucht einen Antisemitismusbeauftragten

Zu TOP 2 der Plenardebatte am 14. Juni 2018:
Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/2749

Rede des Landtagsabgeordneten und Sprechers der CDU-Landtagsfraktion im Hauptausschuss,
Daniel Hagemeier:

ANREDE

Die 17. Wahlperiode hier im nordrhein-westfälischen Landtag ist gerade ein Jahr alt, und wir debattieren heute zum wiederholten Male über das Thema Antisemitismus. Leider gibt es dafür genügend Anlässe.

Antisemitismus ist ein Angriff auf unsere demokratische, weltoffene und tolerante Gesellschaft, den wir nicht dulden können und dulden werden.

Antisemitismus ist ein Angriff auf die Menschen jüdischen Glaubens, die zu Nordrhein-Westfalen und Deutschland dazu gehören.

Deshalb liegt dem Parlament heute ein Antrag aller demokratischen Fraktionen vor, dessen wichtigste Forderung zugleich die Überschrift ist:

Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten!


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Kampf gegen den Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Er kann und er darf nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der hier in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen jüdischen Glaubens sein.

Auch die Politik muss deutlich machen, dass für antisemitische Ansichten in unseren Reihen kein Platz ist.

Zur Unterstützung der Aufgabe, auf Antisemitismus hinzuweisen, vor ihm zu warnen und sichtbar gegen ihn einzutreten, brauchen wir einen Beauftragten.

Vor dem Hintergrund der Shoah und der Ermordung von über 6 Millionen Juden im Dritten Reich deutschlandweit tragen auch wir in Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung dafür, dass Antisemitismus in unserem Land nicht immer weiter wachsen darf – das sind wir Deutschen unserer Geschichte und unserer Verantwortung für ein gutes Zusammenleben aller Menschen schuldig.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vielen Städten und Gemeinden weisen Stolpersteine die Bürgerinnen und Bürger auf das hin, was einst geschehen ist und was nie wieder geschehen darf.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der Antisemitismus wieder in unsere Gesellschaft einschleicht.

Im September 2017 nahm die Bundesregierung eine einheitliche Definition des Begriffs Antisemitismus an.

Die Definition wurde auf der Basis von Arbeiten der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) erarbeitet.

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann.
Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische Einzelpersonen und/ oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

Die Definition soll aus Sicht der Bundesregierung auch im Schulunterricht oder in der Ausbildung von Berufen in der Justiz oder im Polizeidienst verwendet werden.

Entscheidend dabei ist auch, vor allem bei der jüngeren Generation Bewusstsein zu schärfen.

Es darf nicht passieren, dass junge Menschen aus unseren Schulen herauskommen und über das Thema Antisemitismus kein einziges Wort oder nur am Rande gehört haben.

In Nordrhein-Westfalen darf es nie wieder Antisemitismus geben, nirgendwo und von niemandem.

Wir schlagen heute konkrete Punkte vor, um die Maßnahmen gegen Antisemitismus zu verstärken.

Wir wollen zeitnah einen Beauftragten einsetzen.

Er soll u.a. präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung koordinieren und Ansprechpartner für Opfer von antisemitischen Taten sein.

Schule ist dabei ein zentraler Präventionsort. Demokratiebildung, das Demokratieverständnis generell und das Bewusstsein dafür, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, sollte in jeder Schule gelebt werden.



Ich wiederhole aus meiner Rede hier im Plenum aus dem Dezember 2017.
Damals sagte ich: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt für alle hier lebenden Menschen gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden oder zu uns gekommen sind.

Antisemitismus darf  nicht verharmlost und nicht verschwiegen werden.

Der Holocaust hat die deutsche Geschichte in ein „Davor“ und ein „Danach“ geteilt.

Meine Damen und Herren, wir dürfen niemals vergessen, dass wir im „Danach“ leben.

Wir verdanken es jüdischen Überlebenden, die sich nach 1945 entschieden haben in Deutschland zu bleiben, dass heute wieder rund 27.000 Menschen jüdischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen mitten unter uns leben.

Es darf nie wieder ein „Davor“ und ein „Danach“ geben.

Nachdem der Bund einen Antisemitismusbeauftragten eingesetzt hat ist es nur folgerichtig, dass wir auch auf nordrhein-westfälischer Ebene eine solche Instanz schaffen.

Bildung ist Ländersache!
Und vieles, was für die Antisemitismusbekämpfung wichtig ist, liegt maßgeblich in den Kompetenzen der Länder – allen voran Bildung, Erziehung und Sicherheit.

Verehrte Abgeordnete,

lassen Sie mich abschließend feststellen: Antisemitismus ist ein Thema, bei dem wir als Politik mit der Gesellschaft ebenso wie Bund und Land gemeinsam handeln müssen.

Daher werbe ich für den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen und wiederhole die in meiner Rede erstgenannte Forderung, die zugleich das Fazit ist:

Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten!