TOP 13 am 03.03.2021
Inklusion in den Arbeitsmarkt im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln – Gleichwertigen Zugang ermöglichen
Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Drucksache 17/6736
Entschließungsantrag
der Fraktionen der CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Drucksache 17/12853
(Klicken Sie auf Drucksache um den Erschließungsantrag einzusehen)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen – kurz Teilhabebericht NRW – ist im zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein regelmäßiges und wichtiges Thema.
Der NRW-Koalition ist Teilhabe ein sehr wichtiges Anliegen. Unter anderem durch unseren Antrag „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu und innovativ gestalten – Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen!“ haben wir diesem so wichtigen Thema hier im Plenum vor einigen Monaten das größtmögliche parlamentarische Forum geboten.
Heute sprechen wir über einen Antrag, einen wichtigen Teilaspekt der Inklusion, dem gleichwertigen Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt. Hier gilt es, Chancen und Bedarfe zu erkennen sowie Strukturen zu verbessern, auch bei der Beratung – sowohl auf Arbeitnehmer- wie auch auf Arbeitsgeberseite.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen – die Wertschätzung und Verbesserung der Lebenssituation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist unsere politische und auch gesellschaftliche Aufgabe!
Wir führen heute eine inklusionspolitische Grundsatzdebatte fort, die sich unser Minister Karl-Josef Laumann mit dem Vorlegen seines über 300 Seiten starken Teilhabeberichts im vergangenen Jahr gewünscht hat.
Es ist eine große Aufgabe, mehr Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung befindet sich leider auf hohem Niveau. Laut des Deutschen Instituts für Menschenrechte beträgt sie in Nordrhein-Westfalen 13,1 Prozent und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 11,7 Prozent und deutlich erkennbar über der Arbeitslosenquote in unserem Bundesland von 7,4 Prozent
Diese Zahlen stammen aus 2019. Es ist zu befürchten, dass sich die Situation durch die COVID-19-Pandemie nicht verbessert haben wird.
Viele Arbeitgeber haben trotz einer gesetzlichen Beschäftigungsquote von 5 Prozent überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Das Gesamtaufkommen der zu zahlenden Ausgleichsabgabe steigt- sprich: manche Arbeitgeber kaufen sich lieber frei, als einen Menschen mit Beeinträchtigung anzustellen.
Hier besteht – und da sollten wir uns alle einig sein – dringender Handlungsbedarf.
Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, welche Anreize die Politik für private Arbeitgeber schaffen kann, einen Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Es braucht hier Anreize, und es braucht an dieser Stelle auch Akzeptanz, dass Menschen mit Behinderung in die Mitte unserer Gesellschaft gehören.
Es freut mich daher besonders, dass CDU, SPD, FDP, und Bündnis 90/ Die Grünen gemeinsam einen Entschließungsantrag vorgelegt haben. Darin stehen viele wichtige und aktuelle Aspekte – beispielweise, dass zusätzlich zu den verschiedenen Anregungen aus der Anhörung am 29. Januar 2021 die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie neue politische Weichenstellungen erfordern, um den Allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung inklusiver zu gestalten.
Aus meiner Sicht ist der Schlüssel zum Erfolg die stärkere Beteiligung der Arbeitgeber. Mit guter Aufklärungsarbeit darüber, was es wirklich bedeutet, einen oder mehrere Menschen mit Behinderungen einzustellen, lassen sich Vorurteile abbauen und Chancen schaffen.
Gefordert sind hier die Landschaftsverbände und die dort angesiedelten Fachberater für Inklusion.
Es gilt Nischenarbeitsplätze zu identifizieren und Lotsenprojekte zu schaffen!
Auch die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen kann und sollte verbessert werden, Eine gute Ausbildung schafft Zugangsmöglichkeiten, schafft Teilhabe!
Gerade deshalb ist es umso wichtiger, die Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und Arbeitgeber zu verstärken und die Jugendlichen intensiver auf Möglichkeiten der Ausbildung hinzuweisen und hinzuführen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, gleichberechtigte Teilhalbe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft und insbesondere auch in der Arbeitswelt ist für diese Menschen von besonderer Bedeutung.
Die Möglichkeit zu haben, einer Beschäftigung nachzugehen und eigenes Geld zu verdienen schafft Unabhängigkeit, fördert die Eigenständigkeit und sichert die Menschen durch die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch im Alter durch spätere Rentenzahlungen ab.
Darüber hinaus leistet die berufliche Tätigkeit ihren Beitrag für ein tagesstrukturiertes Handeln und ist eine Selbstbestätigung.
Berufliche Tätigkeit erhöht somit die Lebensqualität aller Menschen.
Inklusion ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Lassen Sie uns heute diesen weiteren Schritt gemeinsam nach vorne gehen und diesen Entschließungsantrag annehmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.