Plenarrede vom 28.11.2018

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zum Einzelplan 02, Ministerpräsident, möchte ich im Namen der CDU-Fraktion im Wesentlichen zwei bestimmende Themen hervorheben.
Das sind die Ruhrkonferenz auf der einen Seite und zum anderen der Antisemitismus, über den wir in den vergangenen Monaten öfter geredet und debattiert haben, als uns lieb gewesen ist.
Die Ruhrkonferenz soll entscheidende Impulse für die Region bis 2030 geben.
Um diesen Prozess zu begleiten und zu gestalten, sind je ein Arbeitsstab in Düsseldorf und in Essen eingerichtet worden.
Das bedeutet Positionen für Sach- und Projektmittel sowie zwei Planstellen, jeweils künftig wegfallend ab 2023.
Bereits in seiner Regierungserklärung 2017 hatte Armin Laschet die Ruhrkonferenz angekündigt.


Er ist damit nach Johannes Rau der erste Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, der eine ganze Region zu einer gemeinsamen Konferenz an einen Tisch bittet.
Der strukturierte Prozess der Ruhrkonferenz der NRW-Koalition, der durch einen eigenen Arbeitsstab in der Staatskanzlei zu einem fest verankerten Element der Regierungsarbeit wird, ist auch ein Zukunftsmodell für moderne „Governance“-Strukturen.
Wenn der Politik gerne vorgeworfen wird, dass sie bürgerfern arbeite und die Interessen der Menschen aus den Augen verliere, so soll mit diesem neuen Dialogformat im Ruhrgebiet der Versuch unternommen werden, es besser zu machen.
Permanente Bürger- und Expertenbeteiligung soll und wird in allen Arbeitskreisen stattfinden!
Dieses Selbstverständnis von kooperativer Gesellschaftsentwicklung ist sicherlich anspruchsvoll, aber es schafft ein Zukunftsprojekt, in das wir heute investieren müssen.
Das Ruhrgebiet hat das Potential, sich zur erfolgreichen, wettbewerbsfähigen und lebenswerten Metropolregion im digitalen Zeitalter zu entwickeln.
Ziel der Ruhrkonferenz ist es, diesen Prozess voranzutreiben.
Ich bin sicher, dass dies eine lohnenswerte Investition sein wird.
Und nun zum zweiten Schwerpunkt meines Redebeitrags: Antisemitismus.
300.000 € sind für den bzw. die Antisemitismusbeauftragte im Einzelplan 02 eingestellt.
Seit Anfang November ist bekannt, dass die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Antisemitismus-Beauftragen in Nordrhein-Westfalen berufen worden ist.
Die „Jüdische Allgemeine“ zitiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 6. November damit, dass eine Demokratie alles tun müsse, „damit Menschen jüdischen Glaubens ihre Religion in Deutschland ohne Angst vor Bedrohung leben können“.
In unserem Bundesland lebt die größte jüdische Gemeinde Deutschlands.
Mit der Berufung der Antisemitismusbeauftragten hat die Landesregierung den fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags umgesetzt.
Sie soll vor allem präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung initiieren und koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer antisemitischer Übergriffe sein.
Die Antisemitismusbeauftragte selbst arbeitet ehrenamtlich, benötigt allerdings Unterstützung – materiell und personell.
Unter anderem wird dem Landtag jährlich ein Bericht über die Arbeit vorgelegt; darin sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus empfohlen werden.

Abschließend erlauben Sie mir bitte noch ein paar allgemeine Bemerkungen zum Haushalt des Ministerpräsidenten.
Er weist mit 221.179.399 € eine leichte Erhöhung zum Vorjahr von 6.074.600 € aus, das entspricht 2,8 Prozent.
Erstmalig sind Mittel im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Amtes des Bevollmächtigten der Bundesrepublik für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit eingestellt.
Die Mittel für Repräsentationsverpflichtungen sind gleich geblieben, jedoch haben sich die Kosten für die Vertretung des Landes beim Bund um 283.000 Euro erhöht. Unterstreicht jedoch auch, dass NRW seiner Verantwortung in Berlin gerecht wird.
Die Vertretung des Landes NRW beim Bund soll 2019 weiter zu einem zentralen Impulsgeber in der Bundeshauptstadt ausgebaut werden.

Für die Vertretung des Landes bei der Europäischen Union ergibt sich ein erhöhter Ansatz um 79.300 Euro – Mehrbedarfe entstanden bei Mieten und Pachten sowie Anpassungen im Personalhaushalt.
Weitere Anpassungen gab es auch bei den Ausgaben für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dieses Mehr resultiert aus den Anpassungen der Dotationen für die Evangelischen Kirchen und die Katholischen Kirchen in Anlehnung an die Besoldungserhöhungen für Beamte.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung das Engagement von Zivilgesellschaft, Kirchen und  Kommunen durch verschiedene Förderprogramme.
Haushaltsmittel werden z. B. auch für die Entwicklung einer Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Mit dieser sollen das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement insgesamt durch verbesserte Rahmenbedingungen weiter gestärkt und neue freiwillige Engagierte gewonnen werden.

Auch stellt sich Nordrhein-Westfalen seiner internationalen Verantwortung als verlässlicher globaler Partner. Durch seine entwicklungspolitische Arbeit leistet das Land seinen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030.
Ziel der entwicklungspolitischen Arbeit des Landes ist es, unseren Partnerländern beim Aufbau stabiler Gesellschafts- und Verwaltungsstrukturen sowie einer nachhaltigen Wirtschaft mit neuen Beschäftigungschancen zu helfen.

Zum Schluss sehen wir zusammengefasst alles in allem einen Einzelplan, der in sich schlüssig ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.