Plenarrede 12.12.2018

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen  und Kollegen,

Wir reden heute über das „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgungen in den Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen“ – kurz „Landarztgesetz“ genannt.

Nach der Einbringung im Plenum haben wir uns im  Ausschuss für Arbeit, Gesundheut und Soziales unter anderem mit einer Expertenanhörung mit diesem Thema befasst.
Wie bereits im Fachausschuss so werbe ich heute auch an dieser Stelle für die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Wir alle wissen, dass die hausärztliche Versorgung in vielen Regionen NRWs bereits heute angespannt ist – insbesondere im ländlichen Raum.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir könne es uns nicht leisten diese einfach so hinzunehmen! Die Zeit drängt. Es ist kurz vor 12!

Der traurig, aber leider allzu wahre Hintergrund für dieses Gesetz ist: Kaum ein Arzt will mehr aufs Land. Gründe dafür gibt es sicherlich viele, und nicht alle können wir politisch lösen. Die allzu schnell geforderte Aufstockung der Medizinstudienplätze ist sicherlich nicht grundsätzlich verkehrt, löst das Problem allein aber nicht, solange nur wenige Mediziner aufs Land ziehen möchten. Nordrhein-Westfalen hat deshalb als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf für eine Landarztquote vorgelegt.

 

Der von Bund und Ländern beschlossene Masterplan 2020 zur Reform des Medizinstudiums stellt es den Ländern frei, bis zu zehn Prozent der Plätze an Studenten zu vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre in einer unterversorgten Region zu praktizieren.
Nordrhein-Westfalen hat sich auf 7,6 Prozent festgelegt, konkret sollen vom Wintersemester 2019/2020 an 168 Plätze über die neue Quote vergeben werden.
Es war für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nicht schwer, die medizinischen Versorgungslücken mit Blick auf die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärzte zu belegen, die für die Quote sprechen, und die sich in den nächsten Jahren noch einmal verschärfen werden, wenn viele Hausärzte in Rente gehen.
Im zurückliegenden Jahrzehnt stieg die Zahl der ausscheidenden Ärzte bei uns in NRW um 80 Prozent und übertraf die der neu zugelassenen Ärzte um mehr als die Hälfte.
Allein im Jahr 2016 sind 450 Hausärzte ausgeschieden – 200 kamen als Allgemeinmediziner aus der Ausbildung. Zudem wird nur jeder 10. der ausgebildeten Ärzte in NRW Allgemeinmediziner.
Das sind nun mal die Fakten!

Wir betreten sicherlich mit diesem Gesetz Neuland in NRW. Wir übernehmen somit auch eine Vorreiterrolle in Deutschland.
Lassen Sie mich in einem Punkt der Diskussion vorbeugen: Mit der Landarztquote alleine wird diese Lücke nicht kurzfristig zu schließen sein!

Eine Medizinerausbildung dauert nun einmal. Die Experten in unserer Anhörung am 21. November nannten 13 Semester Regelstudienzeit mit anschließender Weiterbildung – das bedeutet, dass die Dauer bis zum Abschluss der Ausbildung günstigenfalls bei elfeinhalb Jahren liegt.

Zur Anhörung im Fachausschuss.

Die Mehrzahl der Experten sprechen in Ihrer Kernaussage von einem stimmigen Gesetzesentwurf.
Ich zitiere Herrn Dr. Windhorst von der Ärztekammer Westfalen-Lippe der sagte, dass er die Landarztquote befürworten würde.
So sprach auch Dr. Gerhard Nordmann von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe von der Quote, dass sie ein Baustein sei, im großen Paket der Dinge, die wir angehen wollen.

Frau Anke Richter-Scheer, die den Hausärzteverband Westfalen-Lippe vertrat, schilderte selbst die Situation, dass sie aufgrund ihres Abiturdurchschnitts zwei Jahre auf einen Studienplatz warten musste.

Jetzt hat sie eine Praxis in einem kleinen Ort auf dem Land übernommen und wenn sie aufhört, sind gleich 50 % aller Hausärzte im gleichen Ort verschwunden.
Auch sie sieht die Landarztquote als einen ersten Schritt und unterstützt, dass die Studienplatzvergabe anhand von Auswahlkriterien erfolgen soll.

Weitere Hinweise zu den Auswahlkriterien aus der Anhörung haben wir notiert. Auswahlkriterien können angepasst werden. Wir werden jetzt zunächst auch Erfahrungswerte sammeln müssen.

Die angehörten Experten waren sich einig, dass wir mit der Landarztquote auf dem richtigen Weg sind, um die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu gewährleisten.

Ja, diese Quote ist ein wichtiger Baustein, der erst auf lange Zeit wirkt.
Daher haben wir auch ein ganzes Paket von Maßnahmen geschnürt.
Die Aufstockung der Medizin Studienplätze an der Uni Witten-Herdecke.

Eine neue Medizin-Fakultät an der Uni Bielefeld. Allgemeinmedizin Lehrstühle an allen Medizin-Fakultäten sowie eine schnellere Anerkennung der Qualifikationen  von Medizinern, die aus dem Ausland kommen.

Kurz ein paar Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Grünen. Sie haben 7 Jahre lang die Gesundheitsministerin in diesem Land gestellt. Warum hat sie nichts getan und zumindest ansatzweise versucht, die Forderung aus dem Entschließungsantrag umzusetzen?

Verehrte Kolleginnen  und Kollegen,

Sie sehen, es wird ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt. Und dass es in den kommenden Jahren nicht nur die Allgemeinmediziner betreffen wird ist auch erkannt.

Wir bitten daher um Zustimmung zum Landarztgesetz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.