Eine Reform des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung von 2008 wurde von den Ländern bereits im Jahre 2015 erarbeitet. Diese hatte im Wesentlichen zum Inhalt, das Zentrale Vergabeverfahren in prozessualer und technischer Hinsicht in das technisch aktuelle Verfahren zur Koordinierung von Studienplätzen in den örtlich-zulassungsbeschränkten Studiengängen zu integrieren sind, was aufgrund der technischen Überalterung des Zentralen Vergabeverfahrens erforderlich geworden war.
Meine Damen und Herren, das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“ ist notwendig, damit wir hier eine dem verfassungskonforme und moderne Neufassung beschließen, wie die anderen Bundesländer auch.
Die eingangs erwähnte Reform, die 2015 erarbeitet wurde, hat sich als Staatsvertrag der Länder über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 noch vor Inkrafttreten aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung als überholt erwiesen und wurde daher von fünf Bundesländern nicht mehr ratifiziert.
Der wesentliche Kritikpunkt des Bundesverfassungsgerichtes war, dass die bisherigen Auswahlkriterien mit der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz unvereinbar sind.
Übergangsweise war die Regel weiter anwendbar, doch diese Frist für die Länder läuft Ende 2019 ab – es besteht also in der Tat Handlungsbedarf.
Mit einem neuen Staatsvertrag, der bereits von den Regierungschefinnen und –chefs der Länder unterzeichnet wurde, wird den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken abgeholfen. Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der Länder und wir als CDU-Landtagsfraktion – so viel darf ich vorweg nehmen – werden diese Zustimmung heute auch gerne geben.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4. Juli und kurz nach der Sommerpause, am 12. September, in einer Expertenanhörung ausführlich mit dem Staatsvertrag auseinander gesetzt; eine abschließende Beratung fand Ende September in einer gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Wissenschaftsausschuss statt.
Hervorheben möchte ich an dieser exponierten Stelle, hier im Plenum, nochmals die positiven Anmerkungen der Sachverständigen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Insbesondere der Sachverständige Professor Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung für Hochschulzulassung sagte, dass die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere den im Gesetzentwurf enthaltenen Spielraum für die Studienplatzvergabe begrüßen.
Konkreter: Der Staatsvertrag sieht an diversen Stellen für die Studienplatzvergabe im Zentralen Verfahren einen gewissen Spielraum für landesgesetzliche Regelungen vor. Man könnte auch umgekehrt sagen, dem Landesgesetzgeber obliegt hier eine Konkretisierungspflicht. Diesen Spielraum kleidet das neue Hochschulzulassungsgesetz aus, und zwar im Lichte der in Nordrhein-Westfalen stark gelebten Hochschulautonomie.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut, wir werden ihm zustimmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe um Ihre und Eure Unterstützung für das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“. Der federführende Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/6538, unverändert anzunehmen.
Danke für die Aufmerksamkeit und allen einen schönen Abend nach dieser vorletzten Debatte des heutigen Plenartags.