Plenarrede von Daniel Hagemeier am 05.04.2022

TOP 12 am 05.04.2022


Gesetz zu dem Sechsten Änderungsvertrag zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V.

 

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/16802

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden geschlossene Staatsvertrag ist in den vergangenen zwanzig Jahren mehrfach geändert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden, zuletzt mit dem Fünften Änderungsvertrag vom 21. März 2017.

Verschiedene Entwicklungen in den vergangenen Jahren führen nun dazu, dass eine erneute Anpassung des Staatsvertrags vorgenommen werden muss.

Die andauernde Entwicklung zunehmender antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft und die damit verbundene Sicherheitslage der Jüdischen Gemeinden machen eine Verstetigung und Erhöhung der Sicherheitskosten erforderlich.

Aus diesem Grund soll eine Änderung des Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Gemeinden vorgenommen werden.

Damit ist eine Erhöhung der Landesleistung im Jahr 2022 auf 23,5

Mio. Euro verbunden, davon sind u.a. 5 Mio. Euro für eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten zu verwenden.

Wir haben im federführenden Hauptausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt und werden dies als CDU-Landtagsfraktion auch im Plenum so handhaben.

Aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland, die aus dem Zivilisationsbruch der Schoah erwächst, teilen wir das Anliegen des Landes, die jüdische Gemeinschaft in Nord­rhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und dadurch die Fortset­zung der Tradition jüdischen Lebens auch weiterhin zu ermöglichen

Das vielfältige jüdi­sche Leben, das nach 1945 wiedererstanden ist und ab 1989 durch die Zuwanderung und Integration von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion einen zusätzlichen Impuls erhal­ten hat, betrachtet das Land als Geschenk und auch als Verpflichtung.

Wir stehen zu der Aufgabe des Landes, die Jüdischen Gemeinden zu fördern und in ihrem Be­stand zu sichern.