Plenarrede am Mittwoch, den 6. Mai 2026: Aktuelle Stunde Thema "Gesundheitssparpaket des Bundes"
Daniel Hagemeier MdL
Plenarrede Mittwoch, 6. Mai 2026:
Landesregierung kritisiert Gesundheitssparpaket des Bundes – wie will sie Nachbesserungen erreichen?
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP
Sehr geehrter Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen,
die heutige Aktuelle Stunde zeigt vor allem eines:
Es geht um die Stabilität unseres Gesundheitssystems – und damit um eine der zentralen Fragen sozialer Sicherheit in unserem Land.
Und deshalb ist es gut und richtig, dass wir darüber sprechen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Über 90 % der Bevölkerung sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck – unser System der GKV kommt an seine Grenzen und wir stehen vor finanziellen und strukturellen Herausforderungen.
Nicht zu handeln wäre grob fahrlässig. Ein „Weiter-So“ wird für die Zukunft nicht mehr funktionieren. Die steigenden Ausgaben belasten sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Reformen sind somit unausweichlich!
Nach Schätzung der eingesetzten Finanzkommission Gesundheit entstünde ohne Reformen bereits in wenigen Jahren erhebliche Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe. Das drohende Defizit in der GKV beträgt allein für das kommende Jahr rund 15 Milliarden Euro und bis 2030 könnte diese Deckungslücke auf über 40 Milliarden Euro anwachsen.
Dass hier gehandelt werden muss, ist somit unbestritten.
Die vom BMG eingesetzte unabhängige Finanzkommission hat 66 Vorschläge für Kosteneinsparungen vorgelegt, die die finanzielle Stabilität der GKV sicherstellen soll und auf deren Grundlage das Bundesgesundheitsministerium nun einen Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung vorgelegt hat.
Das ist richtig und dringend notwendig. Ohne derartige Maßnahmen würde der durchschnittliche jährliche Zusatzbeitrag von 2,9 % auf 4,7 % im Jahr 2030 steigen.
Und zugleich gilt: Diese vorliegenden Vorschläge müssen selbstverständlich im Zuge der politischen Debatte weiterentwickelt und auch nachgeschärft werden.
Meine Damen und Herren,
die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist grundsätzlich nachvollziehbar:
- Es geht um eine nachhaltige Stabilisierung der Beiträge,
- eine breitere Lastenverteilung
- eine stärkere Orientierung am tatsächlichen Nutzen von Leistungen
- und eine stärkere Orientierung an der Finanzierbarkeit unseres Systems – Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen liegen.
Das bedeutet die Stärkung des Ansatzes einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und einer stärkeren Evidenzorientierung bei Leistungen.
Das ist ein wichtiger Beitrag, um die solidarische Krankenversicherung langfristig tragfähig zu halten und somit auch künftigen Generationen erhalten bleibt.
Entscheidend ist hier die konkrete Ausgestaltung.
Ein zentraler Punkt ist dabei die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.
Wenn es um die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern (der SGB-II-Beziehenden) geht, dann bleibt es dabei:
Das ist eine Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss und die sich im vorliegenden Gesetzesentwurfs sehr entschärft widerspiegelt. Meiner Ansicht nach zu entschärft.
Und genau darauf weist Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern zu Recht hin.
Gleichzeitig dürfen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge nicht dazu führen, dass einseitig Belastungen entstehen – weder für Beschäftigte noch für Unternehmen.
Meine Damen und Herren,
besonders sensibel ist die Lage im Krankenhausbereich.
Die vorgesehenen Begrenzungen bei der Vergütungsentwicklung werfen berechtigte Fragen auf.
Denn wir wissen:
Viele Krankenhäuser arbeiten bereits heute unter hohem wirtschaftlichem Druck.
Deshalb ist es richtig, dass Nordrhein-Westfalen hier sehr klar auf mögliche Risiken hinweist.
Und zugleich gilt:
Wir haben in Nordrhein-Westfalen frühzeitig Verantwortung übernommen. Mit der Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Qualität und Versorgung. Es wird sowohl die flächendeckende Grund- und Spezialversorgung als auch die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung gestärkt.
NRW ist das erste Bundesland, das eine solche Systematik in der Krankenhausplanung einführt. Mit Übergangsregelungen bis 2030 geben wir den Häusern die notwendige Zeit, sich auf die bundesweiten Veränderungen einzustellen.
Das ist verantwortungsvolle Strukturpolitik. Und genau dafür seht diese Landesregierung.
Meine Damen und Herren,
auch bei den weiteren Maßnahmen gilt:
Wir müssen sehr genau hinschauen, wo Belastungen entstehen:
- sei es bei der Beitragsbemessungsgrenze,
- bei der Ausgestaltung der Familienversicherung,
- oder bei der Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Eine Reform dieser Tragweite braucht Akzeptanz. Und Akzeptanz entsteht nur, wenn Lasten ausgewogen verteilt werden.
Meine Damen und Herren,
die Landesregierung bringt sich in diesen Prozess aktiv ein.
Frühzeitig, klar und konstruktiv.
Im Austausch mit dem Bund und mit den anderen Ländern. Mit dem Ziel, die richtigen Anpassungen zu erreichen.
Und ja: Auch wenn dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, nutzt Nordrhein-Westfalen selbstverständlich seine Möglichkeiten der Mitwirkung.
Denn eines ist doch klar:
Dieses Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Und genau dort werden die entscheidenden Weichen gestellt.
Meine Damen und Herren,
ja - die Herausforderungen sind groß. Aber genauso groß ist die Verantwortung, unser Gesundheitssystem stabil, leistungsfähig und solidarisch zu halten.
Ein Hinweis noch zum Schluss meiner Rede:
Der demographische Wandel in unserem Land erhöht den Bedarf an kontinuierlicher medizinischer Versorgung, während der Fachkräftemangel die medizinische Versorgung erschwert. Daher ist mit der Sicherung der Beitragsstabilität die Arbeit aber noch nicht getan: Insgesamt muss die Versorgung effizienter werden, die vorhandenen Mittel müssen ressourcenschonend und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Nordrhein-Westfalen übernimmt diese Verantwortung. Ich verweise hier u. a. auf unser Eckpunktepapier für das Gelingen eines Primärarztsystems mit dem Ziel die ambulante Versorgung zukunftsfest zu gestalten oder auch auf die Maßnahmen, die wir bereits in den zurückliegenden Jahren wie z. B. den Ausbau von Medizinstudienplätzen oder die Einführung der Landartquote auf den Weg gebracht haben.
Unser Weg in NRW ist konstruktiv und klar. Wir gehen diesen Weg gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen.
Arbeiten wir gemeinsam auf Landes- und Bundesebene daran, unser Gesundheitswesen zukunftsfest aufzustellen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.