Daniel Hagemeier MdL

Plenarrede am Donnerstag, den 18. Juni 2026 Top 13: Zukunftsfähige Inklusion und Teilhabe

Daniel Hagemeier MdL

Plenarrede am Donnerstag, 18. Juni 2026

TOP 13

Zukunftsfähige Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen stärken

 

Antrag

der Fraktion der CDU

der Fraktion der SPD

der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN und

der Fraktion der FDP

Drucksache 18/19778

 

Beratungsverfahren Block I

direkte Abstimmung

 

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Arbeit ist mehr als Einkommen. Arbeit bedeutet Tagesstruktur, Anerkennung, Selbstwirksamkeit und Zugehörigkeit.

Wer arbeitet, erlebt:

Ich werde gebraucht.

Ich kann etwas beitragen.

Wir sprechen vor allem über Teilhabe an der Gesellschaft.

Über Selbstständigkeit auch im Sinne der Selbstbestimmung über soziale Kontakte, Anerkennung, Erfüllung und Würde im Sinne des Artikels 1 unseres Grundgesetzes und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Und genau deshalb ist Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen eine zentrale Frage von Inklusion.

Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt uns gleichzeitig ein differenziertes Bild der aktuellen Situation.

Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt weiterhin deutlich unter der von Menschen ohne Behinderungen.

Zugleich sehen wir aber auch: Nordrhein-Westfalen steht im bundesweiten Vergleich besser da.

 

Die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Viele Arbeitgeber erfüllen ihre Beschäftigungsverpflichtung oder kommen ihr sehr nahe. Das ist eine gute Grundlage. Aber es ist eben auch kein Grund, stehenzubleiben.

Denn noch immer bleibt der allgemeine Arbeitsmarkt für viele Menschen mit Behinderungen schwer erreichbar. Die Arbeitssuche dauert häufig länger. Übergänge aus Werkstätten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingen noch zu selten.Und auch Unternehmen brauchen oft bessere Information, Beratung und Unterstützung, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen wollen.

Der vorliegende Antrag setzt deshalb an der richtigen Stelle an. Er verbindet Anerkennung für das bestehende System mit dem Anspruch, es weiterzuentwickeln.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen und verlässlichen Beitrag zur Teilhabe an Arbeit. Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung – und sie sind für viele Menschen unverzichtbar. In Zusammenarbeit mit dem Bund gilt es die Werkstätten weiterzuentwickeln.

Das gilt ausdrücklich auch für den sogenannten NRW-Weg, also für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Diesen Weg wollen wir erhalten und stärken.

Gleichzeitig müssen Werkstätten ihren Qualifizierungsauftrag noch besser erfüllen können. Denn wer den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen möchte, soll dabei bestmöglich unterstützt werden. Dabei müssen aber auch soziale Absicherung, Rentenfragen und realistische Beschäftigungsperspektiven mitgedacht werden. Ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darf im Ergebnis nicht bedeuten, Menschen in Unsicherheit oder in dauerhaft prekäre Beschäftigung zu führen. Deshalb ist es richtig, ein Gesamtkonzept unter enger Einbindung der Selbsthilfe zu erarbeiten.

Denn Menschen mit Behinderungen müssen an der Weiterentwicklung der Strukturen beteiligt werden. Das ist mir auch persönlich ganz wichtig. Und ich denke da sind wir hier auch alle einer Meinung.

Ein weiterer wichtiger Baustein sind Inklusionsbetriebe. Sie sind bereits Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes und verbinden wirtschaftliche Tätigkeit mit besonderer Unterstützung. Sie zeigen, dass inklusive Beschäftigung praktisch gelingen kann. Deshalb wollen wir diese Betriebe weiterentwickeln und stärker in den Blick nehmen.

Auch für Unternehmen insgesamt gilt:

Inklusion ist nicht nur eine soziale Aufgabe. Sie ist auch eine Chance.

In Zeiten hoher Fachkräftebedarfe können wir es uns nicht leisten, vorhandene Potenziale ungenutzt zu lassen.

Viele arbeitslose Menschen mit Behinderungen verfügen über eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung.

Hier liegen Fähigkeiten, Erfahrung und Motivation, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden.

Dafür müssen Hürden abgebaut werden.

Unternehmen brauchen einfache Antragsverfahren, niedrigschwellige Beratung, gute Beispiele und klare Informationen über Fördermöglichkeiten, Budgets für Arbeit und Ausbildung sowie Unterstützungsstrukturen. 

Ein letzter Gedanke: Wichtig ist auch der Übergang von der Schule in den Beruf.

 

Programme wie KAoA-STAR leisten hier bereits einen wichtigen Beitrag. Junge Menschen mit Behinderungen brauchen frühzeitig Orientierung, Begleitung und echte Perspektiven auf Ausbildung und Beschäftigung. Denn auch Teilqualifizierungen können helfen, konkrete berufliche Wege zu eröffnen.

 

Meine Damen und Herren,

der vorliegende, gemeinsame Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und FDP zeigt, dass Inklusion am Arbeitsmarkt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist: für Land, Bund, Kommunen, Landschaftsverbände, Unternehmen, Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Arbeitsverwaltung und Selbsthilfe.

Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über wichtige Instrumente.

Jetzt geht es darum, sie besser zu vernetzen, Übergänge zu erleichtern und Teilhabe an Arbeit an verschiedenen Orten möglich zu machen.

Denn unser Ziel ist klar: mehr Chancen, mehr Durchlässigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen – ohne bewährte Schutzräume vorschnell infrage zu stellen.

Arbeit schafft Teilhabe. Und Teilhabe stärkt unsere Gesellschaft. Teilhabe am Arbeitsleben soll für Menschen mit Behinderungen selbstverständlich sein. Nicht als Ausnahme. Sondern als gelebte Normalität in einem inklusiven Nordrhein-Westfalen.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank.