Daniel Hagemeier MdL

Plenarrede am Mittwoch, den 17. Juni 2026 TOP 16: Verkleinerung des Landtags

Daniel Hagemeier MdL

am Mittwoch, den 17. Juni 2026

TOP 16: Verkleinerung des Landtags


 

Antrag
der Fraktion der AfD
Drucksache 18/13831
 
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Drucksache 18/16965
   
Beratungsverfahren Block I

 

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir befassen uns unter diesem Tagesordnungspunkt mit dem Antrag der AfD-Fraktion „Verkleinerung des Landtags“.

Daher sage ich gleich zu Beginn meiner Rede sehr deutlich:

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Gerade deshalb braucht es eine starke parlamentarische Vertretung.

Eine Verkleinerung des Landtags mag auf dem Papier effizient erscheinen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet sie vor allem längere Wege zur Politik und weniger persönliche Vertretung ihrer Anliegen.

Auch die Auswertung der Anhörung von Sachverständigen zu diesem vorliegenden Antrag war mehr als eindeutig.

Herr Professor Sydow wies in seiner Stellungnahme daraufhin, dass jedenfalls eine wesentliche Verkleinerung des Landtags mit den Grundprinzipien der Landesverfassung nicht im Einklang steht, insbesondere mit Blick auf die verfassungsrechtlich festgeschriebene interne Struktur und die Arbeitsweise in den Ausschüssen sowie der Repräsentationsfunktion. Auch ließe sich eine konkrete Anzahl an Abgeordneten aus der Verfassung nicht ableiten.

Deutlich wurde in der Anhörung auch, dass gerade die Repräsentation des größten Bundeslandes ein hinreichendes Maß an Bürgernähe, Präsenz und Erreichbarkeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen bedarf.

Grundsätzlich ist es legitim, über Wahlrecht, Überhangmandate und Ausgleichsmandate zu sprechen.

Auch ein Parlament muss sorgfältig mit Steuergeldern umgehen.

Aber ein Landtag ist keine Verwaltungskostenstelle, die man nach Belieben zusammenstreichen kann.

 

Ein Parlament ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Seine Arbeitsfähigkeit muss gegeben sein und es muss die Vielfalt unseres Landes abbilden. Und es muss erreichbar bleiben.

Genau daran scheitert Ihr Antrag.

Sie sprechen von einem „XXL-Landtag“ und von angeblich „überzähligen“ Abgeordneten. Das klingt griffig. Es ist aber sachlich schief. Die Zahl 181 im Landeswahlgesetz ist keine starre Soll-Obergrenze des Landtags. Sie ist die Ausgangsgröße für die Berechnung der Sitzzahlen.

 Überhang- und Ausgleichsmandate sind kein Betriebsunfall, sondern gesetzlich vorgesehen und notwendig, damit das Verhältnis der Stimmen auch im Parlament korrekt abgebildet wird. Mit anderen Worten: Sie tun so, als müsse der Landtag auf eine angeblich „gesetzeskonforme“ Zahl zurückgeführt werden. Diese Formulierung ist suggestiv und in der Sache falsch.

Die Gesamtzahl an Landtagsabgeordneten in NRW nach Überhang- und Ausgleichsmandaten ist seit mehreren Legislaturperioden rückläufig. Im aktuellen Landtag machen die 14 Überhang- und Ausgleichsmandate lediglich 7,18 Prozent der Gesamtmandate aus.

Es gibt auch keine empirischen Belege dafür, dass bei den nächsten Landtagswahlen grundsätzlich Veränderungen dieser Erfahrungswerte zu erwarten sind.

Sie schlagen in ihrem Antrag unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise massiv zu reduzieren.

 

Meine Damen und Herren,

wer so etwas aufschreibt, sollte sich einmal anschauen, was Wahlkreisarbeit tatsächlich bedeutet. Schon heute vertreten jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete im Schnitt weit über 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere Vergrößerung dieser Distanz stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt ihre Verankerung in der Bevölkerung.

Gerade wenn sie einen ländlichen Wahlkreis zu vertreten haben, wissen die zuständigen Wahlkreisabgeordneten, von welchen Distanzen ich gerade spreche. 

Man ist als Abgeordnete oder Abgeordneter in vielen Städten und Gemeinden unterwegs. Von Unternehmensbesuchen, über Kontakte zu Vereinen bis hin zu vielen Bürgergesprächen – sei es in Abendveranstaltungen oder auch häufig an Wochenenden. In ländlich geprägten Räumen fährt man nicht mal eben von einem Ende zum anderen.

Die Herausforderungen in der Landespolitik werden größer: Innere Sicherheit, Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur, Energiewende und viele weitere Bereiche. Gleichzeitig soll aber das Parlament mit weniger Abgeordneten dieselbe Kontroll- und Gesetzgebungsarbeit leisten? Das überzeugt nicht.

Auch die Vorstellung, man könne Aufgaben von Abgeordneten einfach stärker auf Experten, Mitarbeiter oder externe Beratung verlagern, verkennt den Kern parlamentarischer Demokratie.

Nicht Gutachter, nicht Fraktionsmitarbeiter und nicht Experten tragen das Mandat. Gewählte Abgeordnete tragen Verantwortung. Sie entscheiden. Sie vertreten. Sie sind den Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Das gilt auch für die Arbeit in den Ausschüssen.

Ein Landtag braucht eine substanzielle Zahl von Abgeordneten, um seine verfassungsrechtlichen Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Dieses Land braucht ein arbeitsfähiges Parlament mit hinreichender Präsenz in der Fläche.

Festzuhalten gilt:

Der Antrag der AfD ist der Versuch einer populistischen Irreführung. Es wird die Sorge um die Demokratie vorgegaukelt, doch im Kern ist das ein weiterer Ansatz, unsere Demokratie zu schwächen.

Dass die antragstellende Fraktion die intensive, flächendeckende Arbeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger offensichtlich nicht kennt, spricht Bände. Und der Antragsteller versucht den Eindruck zu vermitteln, dass die Abgeordnetenzahl eine beliebig verhandelbare Größe sei. Darin zeigt sich aus meiner Sicht ein zumindest fragwürdiges Demokratieverständnis. Überzeugende Begründungen bestehen weder für die Gesamttendenz des Antrags noch für dessen heterogene Einzelziele.  

Ein Parlament ist kein Kostenfaktor, den man nach Belieben zurechtstutzen kann. Es ist das Herzstück unserer Demokratie. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands sollten wir nicht darüber diskutieren, wie wir Repräsentation verringern, sondern wie wir sie stärken. Wer die Zahl der Abgeordneten reduziert, reduziert nicht die Herausforderungen unseres Landes – sondern die Zahl der Menschen, die sich ihnen demokratisch widmen können.

 

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.