Plenarrede zur Krankenhausreform in NRW

Daniel Hagemeier MdL sprach in der zweiten März-Plenarsitzungswoche zur Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen. In seiner Rede machte er deutlich, wie groß die Herausforderungen im Bereich der Krankenhausplanung sind und dass man großes Interesse in NRW am Gelingen beider Krankenhausplanungen habe – sowohl der des Bundes als auch der NRW-Krankenhausplanung.

Zum Hintergrund:

Warum machen wir in NRW eine neue Krankenhausplanung?

Das derzeitige Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch sogenannte DRG (Fallpauschalen, die für eine bestimmte Behandlung erbracht werden) hat zu Fehlsteuerungen geführt. Erstens ist es für viele Kliniken nicht auskömmlich, sodass zahlreiche Kliniken in Deutschland keine schwarzen Zahlen schreiben. Zweitens führt das DRG-System dazu, dass versorgungswichtige, aber aufgrund der DRG-Systematik kostenineffiziente, Stationen geschlossen werden (zum Beispiel in der Geburtshilfe oder im Bereich Kinderkliniken). Drittens führ das DRG-System zur Fehlsteuerung dahingehend, dass einige Krankenhäuser gut vergütete Behandlungen durchführen, obwohl ihnen die Voraussetzungen fehlen, die Behandlung qualitativ hochwertig durchzuführen.

 

Die aktuelle bettenorientierte Krankenhausplanung stammt aus einer Zeit, als es eine bettenorientierte Krankenhausfinanzierung gab. Sie passt nicht zum DRG-System. Die Folge sind krankenhausplanerische Steuerdefizite – etwa ungewollte Krankenhausschließungen, die langfristig zu Versorgungsdefiziten führen können. Auch die Investitionen in die baulichen Strukturen des Krankenhaussektors waren in den letzten Jahrzehnten zu niedrig. Erst 2017 gab es durch die Landesregierung in NRW eine Trendwende. Darüber hinaus wurde in der Pflege zu wenig ausgebildet. Das führt zu einem Fachkräftemangel. Die Folgen: Die individuelle Arbeitsbelastung ist zu hoch, die Patientenversorgung leidet, Versorgungskapazitäten müssen runtergefahren werden. Aus dieser Gesamtgemengelage entsteht eine Situation eines ruinösen Wettbewerbs der Krankenhäuser um Personal, Patienten und Ressourcen.

Deswegen hat die Landesregierung im April 2022 den neuen Krankenhausplan veröffentlicht. Parallel dazu ist das Krankenhausgestaltungsgesetz mit Bezug auf die Verfahren angepasst worden.

Wie verbessert die NRW Krankenhausplanung die Situation?

Der NRW-Krankenhausplan fordert von Krankenhäuser eine Spezialisierung auf bestimmte Versorgungsgruppen. Hierdurch erreichen die Krankenhäuser in ihren Fachbereichen höhere Fallzahlen, sammeln mehr Erfahrung erreichen höhere Behandlungserfolge. Patientinnen und Patienten, die  in einem Krankenhaus behandelt werden, haben die Sicherheit, dass das Krankenhaus über ausreichend Erfahrung in der Behandlung ihrer Krankheit verfügt. Durch eine wissenschaftlich validierte und durch die Krankenhäuser mitgetragene Planung wird eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser angestrebt. Die Krankenhausreform wird seitens der Landesregierung durch mindestens 2,5 Milliarden Euro flankiert, die dazu dienen, durch Umstrukturierungen notwendige Neu- und Umbauten zu fördern.

Durch die Spezialisierung auf bestimmte Bereiche werden in anderen Stationen Personalressourcen frei, die zur Stärkung der Personaldecke genutzt werden können. Eine Planung nah Versorgungsgruppen stellt eine flächendeckende Versorgung mit bestimmten Stationen etwa Notaufnahmen, Geburtshilfen oder Kinderkliniken sicher. Für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger soll ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in 20 Autominuten erreichbar sein.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Gesundheitsministeriums in NRW.