Schaustellergewerbe in Nordrhein-Westfalen

Aus der Fraktion

Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP:

Die Schaustellerbranche ist ein traditionsreicher Bestandteil unseres kulturellen Lebens . Sie trägt maßgeblich zur Vielfalt von Veranstaltungen und Festen in Nordrhein-Westfalen bei.

Allerdings ergeben sich für ihr Tätigkeitsfeld durch bestehende Regelungen Bürokratiebelastungen und Kosten. So regeln die Länder zum Beispiel die Ausgabe von Schanklizenzen unterschiedlich.

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde im Jahr 2006 den Bundesländern, die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht übertragen. Gemäß den geltenden Vorschriften sind Schaustellerinnen und Schausteller in Nordrhein-Westfalen und sieben weiteren Bundesländern dazu verpflichtet, für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung zu beantragen. Dies führt zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen.

Im Gegensatz dazu besteht für ihre Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wohnsitz in den anderen Bundesländern haben diese Regelung so nicht.  Diese Bundesländer haben die Möglichkeit wahrgenommen im Falle der Schanklizenz eine Vereinfachung vorgenommen. –Dort reicht entweder die Eintragung der reisegastronomischen Tätigkeit in der Reisegewerbekarte aus, um den Nachweis der Zuverlässigkeit zu erbringen oder die Teilnahme an einer Veranstaltung ist zusätzlich anzuzeigen.

Diese ungleiche Handhabung stellt eine deutliche ökonomische Benachteiligung unserer ansässigen Schaustellerinnen und Schausteller und einen Wettbewerbsnachteil in der Branche dar. Die Schaustellerinnen und Schausteller in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Herausforderung, ihre Betriebe wirtschaftlich zu führen und gleichzeitig den Anforderungen der Schanklizenz nachzukommen. Die derzeitige Situation führt zu einer ungleichen Belastung und benachteiligt unsere Schaustellerinnen und Schausteller, die einen bedeutenden Beitrag zum kulturellen Leben und zur Attraktivität unseres Bundeslandes leisten. Eine kurzfristige Entlastung ist deshalb erforderlich, um die Branche zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von CDU. SPD, Grünen und FDP einen gemeinsamen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung beauftragt

 

  • in enger Abstimmung mit den Kommunen Maßnahmen zu ergreifen, um Schaustellerinnen und Schaustellern wirksam zu entlasten und
  • im Sinne der Bürokratieentlastung kurzfristig durch Erlass zu regeln, dass mit dem Besitz einer Reisegewerbekarte alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und insbesondere keine „Schankgebühren“ mehr anfallen.