Einrichtung eines Commercial Courts als Standortfaktor für NRW
Antrag von CDU und Grünen:
Nordrhein-Westfalen ist das wirtschaftliche Herz Europas. In großer Dichte findet sich in unserem Land ein globaler Branchenmix. Für internationale Investitionen ist Nordrhein-Westfalen deutschlandweit der beliebteste Standort. Dies zeigt auch die aktuelle Großinvestitionen von Microsoft.
Für eine Investitionsentscheidung ist Unternehmen auch die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes wichtig. Ein Aspekt ist dabei die Wahl des anzuwendenden Rechts. Deutsches Recht als Vertragsgrundlage wird mit Kampagnen wie „law made in germany“ beworben und genießt international hohes Ansehen.
Ein zweiter Aspekt ist die Wahl des Gerichtsstandorts. Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat bereits vor Jahren eine Initiative für eine Änderung des Gerichtsverfassungsrechts und Zivilprozessrechts eingereicht. Ziel ist die Schaffung von Commercial Courts in den Ländern.
Denn für große Wirtschaftsstreitigkeiten bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten an, sodass diese Verfahren vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Stärkung des Justiz- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Der Deutsche Bundestag schafft nunmehr durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz die rechtlichen Möglichkeiten hierzu. Damit wird der Weg für Commercial Courts eröffnet. Nordrhein-Westfalen muss nun die Weichen stellen, um zum erstmöglichen Zeitpunkt die Möglichkeit zur Einrichtung eines Commercial Courts zu nutzen. So kann es mit einer erstinstanzlichen Zuständigkeit spezialisierter Oberlandesgerichts-Senate, der Ermöglichung von Verhandlungen in englischer Sprache und einer maßgeschneiderten Verfahrensstrukturierung auch zur Rechtsfortentwicklung im Wirtschaftsrecht beitragen.
Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung damit beauftragt von der Länderöffnungsklausel zum Commercial Court Gebrauch zu machen und einen solchen unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Gesetzes einzurichten und neben dem Commercial Court in jedem Oberlandesgerichtsbezirk mindestens eine Commercial Chamber auf Landgerichtsebene einzurichten.