Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schützen
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beim Kinderschutz stärker mitdenken und besser schützen
Antrag von CDU und Grünen:
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unterliegen einem drei bis vier Mal so großen Risiko von Vernachlässigung und körperlicher sowie sexualisierter Gewalt wie gleichaltrige Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen. Die Dunkelziffer der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist hoch. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die verschiedenste Behinderungsmerkmale aufweisen. Dazu zählen seelische, körperliche oder kognitive Behinderungen, aber auch (komplexe) Mehrfachbehinderungen.
Die Bedingungen, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen befinden, können Risikofaktoren darstellen, die Übergriffe von potenziellen Täterinnen und Täter begünstigen können. Im Alltag müssen Kinder und Jugendliche mit körperlichen und kognitiven Behinderungen in der Schule, im Wohnheim, in Jugendhilfeeinrichtungen, beim Arzt bzw. Ärztin, bei der therapeutischen Versorgung oder bei allgemeiner Erfüllung von Bedürfnissen wie der Einnahme von Mahlzeiten und Ankleiden, die Nähe von anderen Personen zulassen. Darüber hinaus können mangelndes Selbstbewusstsein, Abhängigkeitsverhältnisse (auch durch Pflege), Mobilitätseinschränkungen, kognitive Störungen oder Kommunikationsbarrieren weitere Risikofaktoren darstellen. Durch vermeintlich geringere Glaubwürdigkeit wird die Aufdeckung der sexualisierten oder körperlicher Gewalt erschwert und das Risiko mehrfach davon betroffen zu sein ist erhöht.
Inklusiver Kinderschutz ist ein notwendiger Grundpfeiler für eine kind- und behindertengerechte Gesellschaft. Es ist gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Verantwortung sicherzustellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Umständen, die notwendige Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie benötigen.
Inklusiver Kinderschutz bedeutet, dass alle Maßnahmen und Gesetze zur Sicherstellung des Wohlergehens von Kindern auch deren spezifische Lebenslagen und Bedarfe berücksichtigen müssen.
Vor diesem Hintergrund haben CDU und Grüne einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung beauftragt: