Daniel Hagemeier MdL

NRW benennt die Funktion des Opferschutzbeauftragten um:

Aus dem Plenum

Gesetz zur klareren Positionierung verabschiedet

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bezeichnung der bisherigen „Beauftragten oder des Beauftragten für Opferschutz“ in „Opferbeauftragte oder Opferbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen“ ändert. Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen der CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam eingebracht und hat das Ziel, Missverständnisse in der Bevölkerung zu vermeiden und die Aufgaben des Amtes klarer darzustellen. Die Umbenennung soll verdeutlichen, dass die Opferbeauftragte oder der Opferbeauftragte eine reaktive Rolle übernimmt und insbesondere nach dem Eintreten einer Schadenslage Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Opfer von Straftaten ist.

Klarheit durch Umbenennung

Bisher führte die Bezeichnung „Beauftragte oder Beauftragter für Opferschutz“ häufig zu Verwirrung über die eigentlichen Aufgaben des Amtes. Mit der neuen Bezeichnung „Opferbeauftragte“ wird die Rolle als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und deren Angehörige präziser gefasst. Die Aufgaben des Amtes bleiben unverändert und umfassen unter anderem:

Information und Beratung: Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen sowie Lotsenfunktion zu Hilfsangeboten.

Netzwerkarbeit: Förderung der Kooperation zwischen verschiedenen Opferschutzeinrichtungen.

Krisenmanagement: Unterstützung bei der Koordinierung opferschutzbezogener Maßnahmen nach Terroranschlägen oder Großschadensereignissen.

Gedenkarbeit: Organisation von Gedenkfeiern für Opfer und ihre Angehörigen.

Unveränderte, aber wesentliche Aufgaben

Die Aufgaben der Opferbeauftragten bleiben mit dem Gesetz identisch. Die zentrale Aufgabe besteht darin, den Betroffenen in schwierigen Lebenslagen Orientierung und Hilfe zu bieten. Neben der individuellen Unterstützung spielt auch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und ehrenamtlichen Organisationen eine wichtige Rolle.

Besonders in Krisensituationen wie Terroranschlägen übernimmt die Opferbeauftragte eine koordinierende Funktion, um psychosoziale Unterstützung und langfristige Hilfe zu gewährleisten.

Bessere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Mit der Umbenennung reagiert die Landesregierung auf Feedback aus der Bevölkerung und von Betroffenen. Ziel ist es, das Amt klarer zu positionieren und die Sichtbarkeit für Betroffene zu erhöhen, die nach einem traumatischen Erlebnis Unterstützung suchen.

Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft und ist ein weiterer Schritt der Landesregierung, den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

 

Daniel Hagemeier MdL: „Die Umbenennung in ‚Opferbeauftragte‘ bringt Klarheit und stärkt die Sichtbarkeit dieser wichtigen Funktion. Das Amt bietet den Opfern von Straftaten nicht nur Orientierung, sondern auch konkrete Hilfe in schwierigen Lebenslagen. Diese Anpassung zeigt, wie wichtig uns der Opferschutz in Nordrhein-Westfalen ist, und ich bin überzeugt, dass dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist.“