Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – Erinnern heißt Verantwortung zu übernehmen

Aus der Fraktion

Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP:

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – Erinnern heißt Verantwortung zu übernehmen

Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau befreit. Seit 1996 ist dieser Tag bundesweit der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist Teil der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland – Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen des Nationalsozialismus, aber auch Verantwortung das Versprechen „Nie wieder!“ einzulösen.

Die unendliche Grausamkeit der nationalsozialistischen Ideologie manifestiert sich in seinen Opfern und dem unermesslichen Leid der Überlebenden und Angehörigen. Die Hinterbliebenen der Opfer und auch die nachfolgenden Generationen leiden auch fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus noch unter diesen Verbrechen.

Das Erinnern an die Shoah ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Pflicht, damit sich dieses Menschheitsverbrechen nie wiederholen kann. Die Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus muss das unverrückbare Einstehen für Demokratie, Menschenrechte und Frieden sein.

 

Vor diesem Hintergrund haben CDU, SPD, Grüne und FDP einen gemeinsamen

Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen

der die Landesregierung u.a. beauftragt:

 

  • die Erinnerung an die Shoah und die weiteren Verbrechen der NS-Zeit wach zu halten und die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus voranzutreiben,
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen fortzuführen und verstärken,
  • die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten weiter zu unterstützen und zu stärken,
  • die Auseinandersetzung mit allen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit voranzutreiben und geeignete Maßnahmen gegen Diskriminierung umzusetzen und dabei zivilgesellschaftliche Gruppen einzubeziehen,
  • die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken und dabei den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus beizubehalten und
  • die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und der eigenen Geschichte der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, öffentlicher Verwaltung und im Bildungsbereich weiter voranzutreiben und dabei auch Zusammenhänge mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen einzubeziehen.