Nachhaltige Landwirtschaft stärken – Natur und Menschen schützen
Antrag von CDU und Grünen:
Nachhaltige Landwirtschaft stärken – Natur und Menschen schützen
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN verfolgt das Ziel, die Bundes- und Landesdüngeverordnung verursacherbezogen anzuwenden, ohne hierbei die Strategie einer nachhaltigen Reduzierung der Nitrateinträge zu konterkarieren.
Bereits heute sind alle landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, eine Düngebedarfsermittlung für jede Anbaufläche vorzunehmen. Dabei basiert die Berechnung auf der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Fläche. Zusätzlich soll eine zentrale Aufzeichnung über die verwendeten Düngermengen und die erzielten Erträge erfolgen. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe in der Lage versetzt werden, den Bedarf an Dünger für die jeweiligen Kulturen zu bestimmen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer korrekten Durchführung eine zu hohe Nitratbelastung nicht von der Düngung des Landwirtes ausgeht, dann sollen diese Betriebe von den Restriktionen aus der DüV ausgenommen werden können.
Zu diesem Zweck wird angestrebt, den Düngebedarf möglichst digital und über gut zugängliche Schnittstellen zu erfassen, um den Mehraufwand für die Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Um diese Option erhalten zu können, muss sich das Land Nordrhein-Westfalen auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, dass die anstehende Novellierung der Düngegesetzgebung ambitioniert vorangetrieben wird, um eine verursachergerechte Betrachtungsweise flächendeckend zu ermöglichen. Damit möchte die schwarz-grüne Koalition die landwirtschaftlichen Betriebe an entscheidender Stelle entlasten und eine zukunftsgewandte Perspektive aufzeigen.
Vor diesem Hintergrund hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen einen
Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen
der die Landesregierung u.a. beauftragt:
• sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Stickstoffvorbelastungen und die Bodenqualität sowie Bodenstruktur bei den Vorgaben der Düngeverordnung eine stärkere Berücksichtigung finden,
• sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Bundesdüngegesetz im Sinne einer einzelbetrieblichen Betrachtungsweise weiterzuentwickeln und um eine Möglichkeit der Beurteilung nach dem Verursacherprinzip in Roten Grundwassergebieten bundesweit zur Anwendung kommen zu lassen und
• ein praxisnahes und digitales Nährstoffdokumentations- und Meldungsprogramm für Nordrhein-Westfalen (EN-NRW) einzuführen, über das landwirtliche Betriebe belastbare und überprüfbare Kriterien zu ihrem Nährstoffmanagement - angelehnt an das ENNI-Programm aus Niedersachsen - in eine zentrale Meldedatenbank melden zu können.