Krankenhausreform
Eine Krankenhausreform, die für die Patientinnen und Patienten eine flächendeckend qualitativ gute Versorgung sicherstellt, muss von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Denn Bund und Länder müssen ihre jeweiligen Expertisen in Finanzierungs- und Planungsfragen auf Augenhöhe in den Prozess einbringen können. Das geht nur gemeinsam.
In einer effizienten Krankenhausstruktur müssen Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung gemeinsam gedacht und eng verzahnt sein.
Deshalb ist es richtig, dass sich Bund und Länder im Januar 2023 auf einen gemeinsamen, zustimmungspflichtigen Gesetzesentwurf zur Krankenhausfinanzierungsreform verständigt haben, der unter der Berücksichtigung von Planungsaspekten, die Finanzierung des Krankenhauswesens neu ordnet.