Plenarrede zur Aktuellen Stunde der SPD-Fraktionam Freitag, 28. März 2025 zu Top 1: Klagen gegen Krankenhausreform
Zu Top 4:
„Klagen gegen Krankenhausreform: Scheitert Minister Laumanns
Krankenhausplanung nun endgültig?“
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD
Sehr geehrter Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie mich zu Beginn unterstreichen, was bereits aus den Beiträgen meiner Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen deutlich geworden ist:
Erstens:
Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um unsere Versorgungsstrukturen zukunftsfest aufzustellen.
Zweitens:
Sie wurde in einem mehrjährigen, intensiven Beteiligungsverfahren entwickelt.
Mit Fachleuten,
mit Krankenhausträgern,
mit Bezirksregierungen,
mit der kommunaler Familie und der Landespolitik.
Drittens:
Nordrhein-Westfalen hat damit bundesweit Maßstäbe gesetzt – und liefert schon heute, worüber andere Länder und der Bund zum Teil noch diskutieren.
Und viertens:
Wir reden hier über ein lernendes System.
Die Krankenhausplanung ist nicht statisch, sondern wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer wie die antragstellende Fraktion heute den Eindruck erweckt, es handele sich bei den aktuell anhängigen Verfahren um das endgültige Scheitern der Krankenhausplanung, verkennt – oder verschweigt – bewusst die Relationen:
Bei 6.200 Einzelentscheidungen ist es nicht ungewöhnlich, dass es rund 90 Hauptsacheverfahren und rund 40 Eilverfahren gibt – mein Kollege Marco Schmitz hatte bereits darauf hingewiesen.
Und auch unter den anhängigen Verfahren geht es meist um einzelne Leistungsgruppen, nicht um die gesamte Standortfrage.
Das ist ein Unterschied – und zwar ein erheblicher.
Meine Damen und Herren,
Selbstverständlich können gerichtliche Überprüfungen zu abweichenden Bewertungen führen.
Das ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern Ausdruck unseres Rechtsstaats.
In einem Rechtsstaat ist es vollkommen normal, dass Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüft werden. Die Klagen zeigen doch auch, dass es für die Krankenhäuser um etwas geht. Die Klagen zeigen, dass die NRW-Krankenhausreform zu tiefgreifenden Strukturänderungen führt.
Zentralisierung und Spezialisierung zum Wohl der Patienten!
Bei den Eilverfahren geht es darum, ob die Bescheide der Bezirksregierung aufschiebende Wirkung haben oder nicht. Grundsätzlich ist das nach dem Krankenhausrecht des Landes nicht der Fall, es gibt keine aufschiebende Wirkung, die Krankenhäuser können diese aber per Gericht wieder herstellen lassen.
Dabei prüft das Gericht die Zuweisungsentscheidung kursorisch und zwar insbesondere, ob das Land sein Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat.
Bei den einzelnen Entscheidungen, die gegen das Land ausgegangen sind, haben die Gerichte festgestellt, dass die Begründung der Entscheidung nicht rechtmäßig war, dass z. B. einzelne Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Das bedeutet aber nicht, dass die Entscheidung nicht so getroffen werden kann, nur dass die Begründung nicht trägt.
Das Land hat die Möglichkeit, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beim OVG im Rahmen einer Beschwerde überprüfen zu lassen. Erst wenn das OVG entschieden hat, wird man sehen, ob die Einzelentscheidungen gegen das Land wirklich Bestand haben werden.
Daher bleibt festzuhalten: NRW leistet Pionierarbeit. Unser Krankenhausplan ist die Blaupause für die Reform auf Bundesebene. Alle anderen Bundesländer werden diesen Weg gehen müssen, den NRW vorausgegangen ist.
Und wenn auch andere Länder dem Beispiel NRWs folgen, die Krankenhauslandschaft neu zu strukturieren, wird es auch dort Klagen gegen Landesbehörden geben.
Nur wer alles beim Alten lässt, nichts ändert und das Schicksal der Krankenhäuser dem reinen Wettbewerb überlässt, braucht keine Angst vor Klagen zu haben.
Aber das heutige SPD-Narrativ – als stehe die Versorgungssicherheit für Millionen Menschen auf der Kippe – ist nichts anderes als eine politische Dramatisierung, die der Realität einfach nicht standhält.
Und auch das muss gesagt werden – sie schafft da Verunsicherung, wo Landesregierung und Zukunftskoalition gezielt für Planbarkeit, Verlässlichkeit und Zukunftssicherheit arbeiten.
Wir stehen zu dieser Reform:
Weil sie die Versorgung verbessert.
Weil sie Qualität sichert.
Und weil sie dafür sorgt, dass die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen gezielt dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden. Darum geht es.
Wir planen nicht mehr in Betten – wir planen in Leistungsgruppen und Qualitätssicherung. Die Patientinnen und Patienten in NRW können künftig darauf vertrauen, dass ein Krankenhaus nur das anbietet, was es qualitativ auch leisten kann.
Und wir planen nicht gegeneinander – sondern regional abgestimmt, sektorenübergreifend, mit dem Ziel echter Kooperation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist leicht, im Nachhinein Kritik zu üben – vor allem, wenn man vorher selbst nichts umgesetzt hat.
Und ja:
Schwieriger ist es, Verantwortung zu übernehmen. Entscheidungen zu treffen.
Den Ausgleich zu suchen – und trotzdem Haltung zu bewahren.
Genau das tut diese Landesregierung – und das verdient Respekt, nicht reflexhaften Alarmismus.
NRW hat sich für einen anderen Weg, für eine aktive Krankenhausplanung entschieden, um den Krankenhaussektor für die Zukunft aufzustellen.
Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen:
Politik besteht darin, für die Zukunft Verantwortung zu übernehmen.
Genau dieser Grundsatz leitet uns – in der Krankenhausplanung wie auch in der gesamten Gesundheitspolitik.
Ich danke Ihnen.