Haushalt 2025 und Nachtragshaushalt 2024 eingebracht
Finanzpolitische Weichenstellung für die Zukunft Nordrhein-Westfalens
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat am 13. September 2024 den Haushalt 2025 sowie den Nachtragshaushalt 2024 im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Der Etat 2025 hat ein Volumen von 105,5 Milliarden Euro. Die Entwürfe für den Haushalt 2025 und den Nachtragshaushalt 2024 sehen eine klare Prioritätensetzung in den Bereichen Kinder, Bildung, Sicherheit und industrieller Transformation vor.
Mit fast 42 Milliarden Euro erreichen die Aufwendungen für Bildung im kommenden Jahr einen neuen Rekordwert. Ein nochmaliges Plus von 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Weiterentwicklung und Förderung der frühkindlichen Bildung bleibt ein Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik. Im Fokus steht zudem die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen und fast 490 neuen Stellen im Offenen Ganztag. In Summe wird das Land im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für den Offenen Ganztag bereitstellen. Auch die Ausgaben im Bereich der Kinderbildung steigen weiter. Insgesamt werden in den beiden Bereichen Kinderbildung und Offener Ganztag mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen in Folge des Attentats von Solingen zu Sicherheit, Migration und Prävention können sich im Haushaltsplanentwurf 2025 noch nicht niederschlagen. Sie wurden von der Landesregierung am 10. September 2024 beschlossen und werden noch zu Änderungen des Haushaltsentwurfs 2025 führen.
Ein weiterer großer Posten im Landeshaushalt betrifft die Kommunen. Auch sie erhalten mit dem Haushaltsplanentwurf für 2025 und der Finanzplanung für die Folgejahre weitere Planungssicherheit. Ab dem kommenden Jahr erfolgt zudem der Einstieg des Landes in die Altschuldenlösung für die Kommunen mit jährlich 250 Millionen Euro. Der Bund ist nunmehr aufgefordert, sich an einer Altschuldenlösung zu beteiligen.
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2025 haben die Ressorts insgesamt erhebliche Anstrengungen unternommen und gegenüber der fortgeschriebenen Finanzplanung Einsparungen in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro erbracht. Wie im Bundeshaushalt und den Etats fast aller Länder sehen die Planungen zudem die Nutzung der im Rahmen der Schuldenbremse möglichen Kreditermächtigung aus der Konjunkturkomponente vor. Die vorläufige Konjunkturkomponente beläuft sich für 2025 auf 1,34 Milliarden Euro. Sie wird nach der Herbststeuerschätzung 2024 turnusmäßig überprüft werden.
Nachtragshaushalt 2024
In Reaktion auf die anhaltend schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und entsprechend negative Prognosen der Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion sieht der Nachtragshaushalt 2024 erstmalig die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse vor.
Diese wird eingesetzt für den Ausgleich der prognostizierten Steuerausfälle wie auch für zwangsläufige Mehrausgaben. In welchem Umfang die Konjunkturkomponente und die damit möglichen Kreditermächtigungen am Jahresende tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird sich im Lichte der weiteren Konjunkturentwicklung zeigen.