Kulturgüter im Krisenfall sichern -
Notfallallianz Kultur unterstützen
Antrag von CDU und Grünen:
Die Notfallallianz Kultur sieht sich als Ergänzung bzw. Erweiterung der rein staatlichen Gefahrenabwehr. Die Notfallallianz Kultur dient ausschließlich dem Schutz von Kulturgütern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes im Kulturgesetzbuch verankert.
Kultureinrichtungen investieren bereits heute auf dieser Grundlage, um das Ihnen anvertraute Kulturgut zu schützen. Um sie weiter zu unterstützen, ist eine zentrale Übersicht der Aufbewahrung von Kulturgütern (Kulturkataster) unerlässlich. Diese soll den Akteuren sowohl aus dem Kulturbereich als auch aus dem Krisen- und Notfallmanagement zur Verfügung gestellt werden können. Ein solches Kulturkataster bildet die Grundlage für gezielte und effektive Maßnahmen, indem es eine umfassende Datenbasis bereitstellt, die auch für die Priorisierung bei der Sicherung und Bergung von Werken dienen kann.
Auf dem 1. Forum der Notfallallianz im März dieses Jahres wurde erstmals der Aktionsfonds vorgestellt, der Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements fördert. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer entsprechenden Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. Ziel des Aktionsfonds ist es, die Resilienz von Kultureinrichtungen zu stärken und für die möglichen Gefahren und Risiken zu sensibilisieren, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind. Antragsberechtigt für diesen Fonds sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Vor diesem Hintergrund haben CDU und Grüne einen Antrag in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht und beschlossen der die Landesregierung beauftragt: